Hallo, ich habe da mal ein paar Fragen in Sachen Mitbestimmung, bei denen ich mir nicht sicher bin. Es ist doch so, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat wenn es um den Termin der Lohnzahlung geht, er setzt sich in dieser Hinsicht mit dem Chef auseinander, aber was wenn sie sich nicht einigen? Kann der Chef das dann alleine entscheiden?
Wenn es um wirtschaftliche Belange geht, hat der BR dann ebenfalls ein Mitbestimmungsrecht? Oder war trifft da die alleinigen Entscheidungen?
Ist es richtig, dass der Arbeitgeber ein Weisungsrecht in Bezug auf die vereinbarten Leistungen hat? Also die Leistungen, die die Arbeitnehmer zu erbringen haben?
Dann noch etwas, was mir am meisten Kopfzerbrechen bereitet. Abhänging von der Beschäftigtenzahl haben die AN unterschiedliche Rechte der Mitbestimmung, sprich BVG, Mitbestimmungsgesetz etc ... aber wie sieht das mit EU-Unternehmen aus? Welches Gesetz trifft bei denen zu?
Sind eine Menge Fragen, würde mich freuen wenn mir schon jemand bei einer helfen kann. Vielen Dank!