Hallo,
habe zu o.g. Heft ein Problem mit der Formulierung der Aufgabe.
Für die, die die Aufgabe nicht kennen schreib ich die mal auf:
Also
Der Nachbar N hat dem L versprochen ihm gegen ein Entgelt von 20 Euro seinen Beamer und die Videoleinwand für das Endspiel der WM zur Verfügung zu stellen. Einen Tag vor der vereinbarten Übergabe verbrennt der Beamer samt Leinwand im Keller des N.
Ursache war ein Kurzschluss in der Elektrik seiner Modelleisenbahn. N hatte diese einen tag zuvor repariert, obwohl er als Kaufmann technisch völlig unbegabt ist und in der Bedienungsanleitung vermerkt war, man solle die Elektrik nur von einem Fachmann reparieren lassen.
L muss sich nun einen Beamer und eine Leinwand in einem Fachgeschäft mieten und zahlt dafür 70 Euro.
FRAGE: Prüfen und begründen Sie: Kann L von N Schadensersatz verlangen? Wenn ja in welcher Höhe??
Meine Frage wäre jetzt, ob ein Mietvertrag zwischen L und N zustande gekommen ist?
Das N grob fahrlässig gehandelt hat, die Reparatur auf eigene Faust durchzuführen steht fest.
Aber wenn kein Vertrag zustande kam muss N auch kein Schadensersatz leisten.
Hoffe es kann mir jemand helfen.
Danke Daniela