die zwei üblichen formen des angebots sind das richtpreisangebot und das festpreisangebot. wann ist die ausarbeitung eines umfangreichen kostspieligen angebots auf veranlassung des verkäufers vertretbar?
ich bin mir nicht sicher...
aber kann das bei bauunternehmen sein die unerwartete kosten vermeiden bzw mit einkalkulieren werden? bin über eure hilfe sehr dankbar, das MAR13 heft der SGD habe ich leider verloren und im internet finde ich nicht wirklich viel zu diesem thema.
Richtpreisangebot und Festpreisangebot
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chri-chri -
4. Dezember 2008 um 10:07 -
Erledigt
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