GRRE02B - BGB Schuldrecht

  • Hallo Liebe Mitstudenten,

    habe Probleme mit folgender Aufgabe, hoffe mir kann jemand helfen????
    :confused::confused:

    Vielen Dank schon mal.... könnt euch aber auch gerne direkt melden: mary.morina@web.de!!!!


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    [FONT=&quot]Aufgabe 3[/FONT]
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    [FONT=&quot]Minus (M) hat erhebliche Liquiditätsprobleme. Er beantragt daher bei der B-Bank einen Kredit über 100.000,-€ und übereignet der B-Bank zur Sicherheit 5 Hochwertige CAD-Computeranlagen, die er für den Betrieb seines Ingenieurbüros angeschafft hat. Da Minus die Computer-Anlagen für die Fortführung seiner beruflichen Tätigkeiten weiter benötigt, wird in dem Vertrag mit der B-Bank vereinbart:[/FONT]
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    [FONT=&quot] [/FONT]
    [FONT=&quot]„ Die beteiligten sind sich einig, dass das Eigentum an den CAD-Computer-Anlagen des Minus (Marke „Compuskript“, Herstellernummer 4711-0815, 4711-0816, 4711-0817, 4711-0818, 4711-0819) zur Sicherung des Darlehens auf die B-Bank übergeht. Die Übergabe des Sicherungsgutes wird dadurch ersetzt, dass der Sicherungsgeber das Sicherungsgut unentgeltlich für die Bank verwahrt.[/FONT]
    [FONT=&quot] [/FONT]
    [FONT=&quot]Für den Fall, dass ein Teil der Sicherungsübereigneten Anlagen veräußert und durch neue ersetzt wird, einigen sich der Sicherungsgeber und die B-Bank schon jetzt, dass das Eigentum an den Ersatzstücken zu dem Zeitpunkt auf die Bank übergeht, in dem der Sicherungsgeber das Eigentum an den Maschinen erwirbt.[/FONT]
    [FONT=&quot] [/FONT]
    [FONT=&quot]Ein halbes Jahr später veräußert Minus drei Maschinen mit Zustimmung der B-Bank und kauft vier neue hinzu.[/FONT]
    [FONT=&quot] [/FONT]
    [FONT=&quot]Aufgrund nachlassender Auftragslage kommt Minus wenig später in weitere finanzielle Schwierigkeiten. Er wendet sich daher an die Sparkasse S, die Ihm die benötigten Mittel gegen Sicherungsübereignung der vorhandenen sechs Maschinen beschafft. Von der Sicherungsübereignung an die B-Bank, hatte die Sparkasse unverschuldet keine Kenntnis. Nachdem Minus einige Zeit später zahlungsunfähig wurde, drängen die B-Bank und die Sparkasse auf Herausgabe und Verwertung der Maschinen. Sowohl die B-Bank als auch die Sparkasse sind der Auffassung, sie hätten das Sicherungseigentum erworben.[/FONT]
    [FONT=&quot] [/FONT]
    [FONT=&quot]Prüfen und Begründen Sie: Wer ist Eigentümer der 6 CAD-Computer-Anlagen?[/FONT]
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    :):)cham:):)