- Offizieller Beitrag
Bis zum Jahresende hatte das Bundesverfassungsgericht der Politik eine Frist gesetzt, um bestehende Ungleichbehandlungen in der aktuellen Gesetzeslage zu überarbeiten. Entsprechend heiß gestrickt sei das heute vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Reform der Erbschaftsteuer, urteilen Prof. Dr. Holger Kahle und Stefan Königer vom Fachgebiet Steuerlehre und Prüfungswesen der Universität Hohenheim. Die erforderliche Zustimmung des Bundesrates soll im Rahmen einer Sondersitzung am 12.12.2008 erfolgen. Ob das geplante Gesetz einer erneuten Überprüfung vor dem Bundesverfassungsgericht standhalte, sei mehr als fraglich.