Umsatzsteuer STW13F

  • Hallo, hat diese Aufgabe schon mal jemand bearbeitet, bzw. ist grad dabei??

    Teil f:

    Der Lebensmittelhändler L aus Mainz betreibt seit Jahren sein Geschäft in Mainz. Außerdem besitzt er in München ein Mietwohngrundstück, das zu seinem Unternehmensvermögen gehört. Am 02.07.2006 schließt er vor dem Notar einen Kaufvertrag mit A ab, wonach Besitz, Nutzen und Lasten am 01.11.2006 übergehen sollen. Zu diesem Zeitpunkt ist auch der Kaufpreis von 200.000 fällig. Die Eigentumsübertragung wird am 28.12.2006 in das Grundbuch eingetragen.

    steuerbar ??

    :o:confused:

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  • .... ja,

    - Lieferung gem. § 3 Abs. 1 UStG (L verschafft A die Verfügungsmacht)
    - Ort: § 3 Abs. 7 UStG

    Wenn Du aufhörst, etwas zu wollen, hörst Du auf, etwas zu sein..... :top: