Hallo, ich habe mal eine allgemeine Frage zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG:
"Der Umsatzsteuer unterliegen folgende Umsätze: 1. die Lieferungen und :(a manchmal Probleme, wann dieser Satz zutrifft. Und zwar hängt das an dem "die ein Unternehmer im Inland gegen Engelt ausführt".
Ist damit nur gemeint, dass der Sitz des Unternehmens im Inland sein muss, oder die Leistung nur innerhalb des Inlands ausgeführt werden muss?????
Ich steh grad völlig auf dem Schlauch, bzw. werf was durcheinander
Wäre schön, wenn mir mal kurz einer auf die Sprünge helfen würde. Denn bei jeder Umsatzsteueraufgabe frage ich mich immer wieder ob § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG vorliegt, bzw. ich diesen erwähnen muss.