• Hallo Leute!

    ich habe eine Frage, ob mein Ergebnis bei der 1 . Aufgabe richtig ist! Hier die Zahlen: a) Gewinn aus dem Gewerbebetrieb = 120.000,-; b)Schulden bei der Bank 100.000,-. Der Zinsatz betrug 8 % von den 100.000,-.c) Lagerplatz Anmietung bei einem Landwirt 15.000,-; d) Anmietung von Produktionsmaschinen bei einem Privatmann 30.000,-; e) Da das Geschäft läuft pachtet der Einzelunternehmer bei einem anderen Gewerbebetreibender einen Teilbetrieb: 50.000,- Pacht für das Grundstück und 140.000,- für die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. f) Grundstück auf dem sich das Gewerbetrieb befindet hat einen Einheitswert von 120.000,-. Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt 450 %.

    Ich habe als Ergebnis eine Gewerbesteuer von 42.750,- (9500,- * 450 %) herausbekommen.

    Ist das richtig=???

    Wenn nicht, wie lautet dann das richtige Ergebnis bzw. der Rechenweg?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

    LG
    StudentX

  • Hallo Marienkaefer,

    vielen Dank für Deine Antwort! Wir liegen vom Ergebnis her, schon ziemlich nah beieinander. Beschreibe mir doch bitte einmal deinen Rechenweg! Vielleicht finden wir zusammen eine Lösung!!!

    LG aus München
    StudentX

  • Hallo StudentX,

    hier meine Lösung:
    120.000 + 4000 + 7500 + 95000 + 15000 - 2016 (120000x140%x1,2%)=
    239484 abgerundet auf 239000.
    Abzüglich Freibetrag 24500 = 214500
    Steuermessbetrag 4 x 12000 = 48000, 214500 - 48000 = 166500
    120 + 240 + 360 + 480 + 8325 (5% von 166500) = 9525
    9525 x 450 % = 42862,50

    LG
    Marienkaefer

  • Hallo !

    Ich rechne auch gerade an den Aufgaben für STW. Ich habe bei der 1. Aufgabe ein anderes Ergebnis. (21.577,50 € Gewerbesteuer)
    Kannst Du mir sagen, wo Du die 95.000 her hast, die in Deiner Aufgabe Addiert wurden?
    Irgendwie habe ich da einen Hänger?

    Ich habe einen Gewerbeertrag von144.484,00 (den dann auf 14400 abgerundet) und dann 4 T€, 15 T€ und 7,5 T€ hinzugerechnet, dann die 2016,00 abgezogen und komme so auf einen Gewerbeertrag von 119.900,00 €

    Was habe ich da bloß übersehen? Könnt Ihr mir da weiterhelfen?

    Vielen Dank. Heike

  • Sorry - Änderung zum vorigen Beitrag !

    Hab da was falsch geschrieben. Die einzelnen Werte wie zuvor geschrieben habe ich natürlich zum Gewinn von 120 T€ dazu bzw. abgerechnet, kam dann
    auf den Gewerbeertrag von 144.400,00 und habe diesen dann um 24.500,00 gekürzt auf 119.900,00 €. Der Gewerbesteuermessbetrag ist dann 4.795,00 und nach Hebesatz der Gemeinde ist die Gewerbesteuer dann bei mir 21.577,50 €.

    Das stimmt aber überhaupt nicht mit Eurem Ergebnis überein ??????

    Viele Grüße Heike

  • Hallo Heike75,
    Gewinn 120.000 + Zinsen 4000 + Pacht für Lager 7500 + Wirtschaftsgut 70000 (50%) + Produktionshalle 15000 - 2016 = 214484
    Abrunden auf 214000
    Freibetrag 25000 = 189000
    4 x 12000 = 48000, 189000 - 48000 = 141000
    120+240+360+460+7050 (5% von 141000) = 8250 x 450% = 37125 €

    Habe nochmal nachgelesen in einem anderen Campus, die Pacht für Grundstücke wird NICHT hinzugerechnet !!!
    LG
    Marienkaefer

  • so jetzt habe ich eine Nacht drüber geschlafen und bin mir zu 95% sicher das die 7500 (50% von 15000) für das Grundstück vom Landwirt auch nicht dazugerechnet werden.
    Mein letztes Ergebnis ist nun 35437.50 €. Ich hoffe ich liege nun richtig.
    Was meint ihr dazu???:confused::confused::confused::confused:

    LG
    Marienkaefer

  • Hallo Marienkäfer !

    Ich habe die Pacht des Landwirtes hinzugerechnet, da dieser nicht selbst Gewerbesteuerpflichtig ist (§18 EStG).
    Die Wirtschaftsgüter des AV habe ich garnicht berücksichtigt, weil ich der Meinung bin bzw. war, wenn er diese im Jahr 2006 angeschafft hat und diese auch bezahlt wurden, sind die bei der Gewinnermittlung von 120 T€ bereits berücksichtigt und haben dann keine Auswirkungen auf die Gewerbesteuer???

    Ganz schön schwierig !!!

    Viele Grüße

    Heike

  • Bei der Feststellung des gewerbesteuerlichen Gewinns (Gewerbeertrag) gibt es bestimmte Hinzurechnungen nach § 8 GewSTG. In diesem § werden in Nr. 7 Pachtzinsen erwähnt, ALLERDINGS NUR SOLCHE , DIE NICHT (!!) MIT GRUNDSTÜCKEN ETC. ZUSAMMENHÄNGEN !!


    Im vorliegenden Beispiel sind es aber Pachtzinsen für ein "Grundstück". Unerheblch ist hierbei, das es sich um ein LuF-Grundstück handelt !!


    Also KEINE HINZURECHNUNG nach § 8 Nr. 7 hier !

    Das hat ein Studienlehrer angegeben.

    Ich werde meinen Studienleiter fragen, sonst krieg ich noch die Krise.
    Meld mich nochmal.

    Grüße
    Marienkaefer

  • Hallo Marienkäfer !

    Es wäre echt nett, wenn Du mir Bescheid gibst, falls Du hier etwas Licht ins Dunkel gebracht hast.
    Ich weiß nämlich jetzt auch nicht mehr was richtig ist.

    Danke und viele Grüße

    Heike

  • Hallo Heike75,
    ich habe Nachricht von meinem Studienleiter bekommen.

    Meine Frage war:

    bei der Ermittlung der Gewerbesteuer muss ich doch die Mietkosten für das Grundstück vom Landwirt, die Pacht für das Grundstück des Gewerbetreibenden ausser Acht lassen und die Pacht für Wirtschaftsgüter des AV mit 50 % hinzurechnen nach § 8 GewStG Nr. 7 hinzurechnen oder liege ich da falsch?

    Seine Antwort:

    Jawoll !! Grundstücke werden anch der alten Fassung des GewStG bis 2007 nach § 8 Nr. 7 GewStG NICHT dazugerechnet (egal, ob es von einem Landwirt gepachtet ist oder von einem anderen...) .

    Ich hoffe das es jetzt richtig ist.
    Meine Lösung nun: 35640 €

    Viele Grüsse
    Marienkaefer

  • Hallo Leute,

    vielen Dank für Eure Beiträge!

    ich habe meine Aufgabe überprüft und einen Fehler entdeckt, der jedoch sofort korrigiert wurde. Hier, einmal mein Rechnenweg! Falls jemand Verbesserungsvorschläge hat, bitte mitteilen!!

    Gewinn aus dem Gewerbebetrieb beträgt 120.000,- €
    + 8% von 100.000,- = 8000,- ½ davon 4.000,- € (§ 8GewStG)
    + ½ von 15.000,- (§8 Nr.7 GewStG) 7.500,- €
    + ½ von 30.000,- (§8 Nr.7 GewStG) 15.000,- €
    + ½ von 50.000,- (§8 Nr. 7 GewStG) 25.000,- €
    + ½ von 140.000,- (§8 Nr. 7 GewStG) 70.000,- €
    - 120.000,- * 140 % * 1,2 % (§9 Nr. 1 GewStG) 2.016,- €
    Gewerbeertrag 239.484,- €
    Abrundung auf voll 100 € (§11 Abs. 1 GewStG) 239.400,- €
    - Freibetrag (§11 Abs. 1 GewStG) 24.500,- €
    Verbleibender Gewerbeertrag 214.900,- €
    Steuermessbetrag ermittelt sich wie folgt:
    Für die ersten 12.000,- 1% 120,- €
    Für die zweiten 12.000,- 2% 240,- €
    Für die dritten 12.000,- 3 % 360,- €
    Für die vierten 12.000,- 4 % 480,- €
    Für die restlichen 166.900,- 5 % 8.345,- €
    9.545,- €
    Der Steuermessbetrag i.H.v. 9.545,- € mit einem Hebesatz der Stadt Mainz = 450 % multipliziert. Es ergibt sich eine Gewerbesteuer von 42.952,50 €.
    Euch noch einen schönen Tag!
    LG
    StudentX

  • Hallo StudentX!

    Ich habe meine STW02 Einsendeaufgabe auch noch einmal neu gemacht.
    Irrtümlich war ich zunächst davon ausgegangen, dass Tüchtig die Wirtschaftsgüter des AV für 140 T€ kauft.

    Wenn ich mich an die Ausführungen des Lernheftes und die damals geltende Rechtslage halte, habe ich das gleiche Ergebnis wie Du.

    Nach der aktuellen Rechtslage wurden da aber einige Dinge geändert oder gar ganz gestrichen. Ich habe mir das aktuelle Gewerbesteuergesetz im Internet rausgesucht.

    Viele Grüße
    Heike