Ich habe eine grundsätzliche Verständnissfrage zur Steuerlehre. Die Steuer wird ja meist erst im nächsten Jahr beim Finanzamt "abgerechnet". und es werden ja immer neue Steuergesetze verarbschiedet, ab wann und für welchen Zeitraum sind die eigentlich gültig? Wenn ich z.B. den Veranlagunszeitraum Kanlenderjahr 2007 betrachte, kann es sein, dass noch im Januar 2008 ein Gesetz erlassen wird, das Einfluss darauf hat, wie ich die Steuererklärungen für 2007 mache? Ich finde das etwas verwirrend, weil die Steuerpflichtigen doch eigentlich vorher wissen müssten, welche steuerliche Konsequenzen ihr Handeln hat. Demnach müsste alles, was für das Kalenderjahr 2007 relevant ist, am 1.1.2007 in Stein gemeißelt sein, oder?
Ich muss eine Aufgabe bearbeiten und da steht, "es gilt der Rechtsstand 2007". Was ist eigentlich damit gemeint? Die Regeln, die auf den Veranlagungszeitraum Kalenderjahr 2007 anzuwenden sind? Alle Gesetze, die noch im Jahr 2007 zustande kamen? Was anderes?
Ich habe hier die "Wichtigen Steuergesetze" vom NWB-Verlag. Und zwar in drei Ausführungen:
54. Auflage Stand 1. Januar 2006
55. Auflage Stand 1. Januar 2007 (das habe ich bestellt)
56. Auflage Stand 1. Januar 2008
Welche Ausgabe muss ich verwenden, wenn "Rechtsstand 2007" verlangt wird? Die Frau am Telefon beim NWB-Verlag meint, dass die 56. Auflage für den Veranlagungszeitraum 2007 gilt. Nur ist in dieser Auflage im EStG die degressive Abschreibungsmgöglichikeit für Anlagevermögen gar nicht mehr vorgesehen. Und meine Aufgabe stellt auf einen Abschreibungsplan mit Wechsel von linearer zur degressiven Afa ab. Sie würde also mit den Regeln der 56. Auflage gar keinen Sinn machen, weil kein Wahlrecht mehr besteht.
Kann jemand kurz in seiner 55. Auflage nachschauen, wie die Höchstgrenzen für die degressive Afa in §7 Abs. 2 EStG geregelt sind?