Hallo Ihr Lieben,
hab da mal eine Frage zur Aufgabe 3:
bei einer betriebsprüfing wird festgestellt, dass sie als geschäftsführerin der staatlichen weinbaudomäne trier aus einer öffenltichen telefonzelle ein betrieblich notwendiges ferngespräch mit einem geschäftspartner geführt und danach den entsprechenden betrag aus der kasse entnommen haben. dieser geschäftsvorfall wurde zwar gebucht, aber ein buchungsbeleg ist nicht vorhanden. wie hätten sie korrekt gehandelt? erstellen sie dazu selbst einen konkreten nachweis - unter verwendung des abgebildeten dokuments - mit sämltichen relevanten daten, den Sie dem betriebsprüfer des finanzamts vorlegen. anzugeben ist die belegnummer, leistender, umsatzsteuer des leistenden, empfänger, netto-betrag, umsatzsteuer, summe verwendungszweck....(privatentnahme, privatentnahme entnahmezweck, betriebsausgabe, trinkgeld an eine person, sachgeschenke, sonstiges) unterschrift des empfänger und des belegausstellers
Wie man den Eigenbeleg ausfüllt ist mir klar. Aber ich habe hier schon mehrfach gelesen, das es als Privatentnahme verbucht wird. WARUM? Das ist doch ein betrieblich, notwendiges Telefonat gewesen!
LG Dani