ich bin Jurastudent (4.Sem) und hier neu registriert. Habe grad
erst 5 Wochen StrafR groß HA geschrieben und wollte euch um Anregungen, Tipps (komplette Lösungsskizzen zu folgender HA bitten. Ich bin im SchuldR nicht ganz so gut, drum bitte ich dringend um Hilfe und bin danke im voarus für jeden Tipp (egal ob richtig oder falsch
zur HA. btw die HA ist aus der Vorlesung BT III Bereicherungsrecht, GoA etc..
ps. Bitte keine Anmerkunge a la setzt dich hin nimm dir ein palandt und lies!
Auch wenn ich Tipps und ANregungen im Forum sammle, geht der Lerneffekt nicht ganz weg, denn ich werde eh viel nachlesen müssen. Zu dem möchte ich nach der 5wöchigen StrafR diese BGB HA schneller fertig kriegen. Werde ab nä Sem eh alles gründlich wiederholen und vor allem BGB. Unter dem Sachverhalt sind meine ersten Lösungsideen:
In einem Neubaugebiet bauen der A, die B und der C auf nebeneinanderliegenden Grundstücken jeweils ein Reihenhaus. Eines Tages bestellt A bei Lieferantin L Steine. L ist allerdings bekannt, dass sich A in finanziellen Schwierigkeiten befindet, und besteht daher auf Vorauszahlung des Kaufpreises in Höhe von 900,- €. Da A das Geld gerade nicht hat, leiht er sich für einen Tag eine Bohrmaschine im Werte von 800,- € bei C aus und verkauft sie noch am selben Tag an seinen gutgläubigen Freund F zu einem Preis von 1.000,- €. Er einigt sich mit F über den Eigentumsübergang, übergibt ihm die Maschine und erhält von F die 1.000,- €.
Als daraufhin die Steine von L angeliefert werden, zahlt A den Kaufpreis, nimmt die Steine entgegen und lässt sie aus Platzgründen auf dem Gehweg vor den drei Grundstücken abladen.
Am nächsten Tag werden die Steine von den Maurern des für B tätigen Bauunternehmers U, die sonst immer sehr zuverlässig und gewissenhaft arbeiten und die irrtümlich davon ausgehen, dass die Steine für B geliefert worden seien, weil bei B ebensolche Steine eingebaut werden sollen, in das Haus der B eingebaut. Tatsächlich hat B ihre Steine jedoch noch gar nicht bestellt. Als A zwei Tage später abends wieder auf die Baustelle kommt, bemerkt er, dass die Steine verschwunden sind und sieht sich sofort bei C, der ihm ein Dorn im Auge ist, um. Er stellt fest, dass die gleichen Steine bei C eingebaut sind. Er geht davon aus, dass es sich dabei um seine Steine handele und fordert von C, der ebenfalls gerade anwesend ist, die Zahlung von 900,- €, was dem Wert der Steine entspricht. C geht von einem Versehen seines Bauunternehmers V bzw. dessen Angestellten aus und zahlt, um das gute Nachbarschaftsverhältnis nicht zu gefährden, die 900,- € sofort in bar an A. Am nächsten Tag stellt sich nach Rücksprache des C mit V heraus, dass die dem A gelieferten Steine nicht bei C, sondern bei B eingebaut wurden. C verlangt die 900,- € von A zurück. A kann jedoch nicht zahlen, da er mit dem Geld bereits einen seiner Gläubiger ausgezahlt hat.[/I]
Meine (bescheidenen) Ideen bisher:
1.Teil " Bohrmaschine
C gegen A § 604 (-) wegen subj. Unmöglichkeit
C gegen A § 604, 280, 283 Schadensersatz in Höhe von 800€(od 1000€)?
C gegen A § 985 (-) da F gutglübig Eigentümer geworden ist und C demzufolge keiner mehr ist.
2.Teil Steine
A gegen B § 812, 816 Wertersatz wegen Steine
A gegen B § 985 (-) da B gem. § 946 Eigentümer geworden ist
3.Teil 900€
C gegen A aus § 346 (Rücktritt) wegen § 313 II, III
Ist das Geben des Geldes simpler dinglicher Vertrag nach 929
oder Schenkung nach 516
Freundliche Grüße
Peter