hallo leute!
so, bin jetz eigentlich bald mit meinem dritten abschnitt bei bwl-haf fertig...mir ist jetzt jedoch ein blödes missgeschick passiert... sitz doch schon länger bei rek02 und jetz habe ich meine einsendeaufgaben verwurschtelt.... toll oder...naja ich hab schon einige antworten gehabt... deswegn wollte ich fragen ob mir jemand vielleicht weiterhelfen kann und mir die einsendeaufgaben zusenden kann...stelle gerne, dass was ich bis jetzt hatte ins netz...vielleicht weiß jemand um welche einsendeaufgaben es sich handelt..wäre super von euch...danke :knuddeln:
so, dass sind die zwei aufgaben die ich bereits hatte....
1a)
Parfümerie Philipp und Patizia de Reiss e. K. (§ 18 HGB)
Parfümerie Siegfried Schön (§ 24 HGB)
B)
Patrizia und Philipp können das Einzelunternehmen in eine OHG umgründen. Zur OHG können sich zwei oder mehr Gesellschafter (natürliche oder jüristische) zusammenschließen, die gemeinsam ein Handelsgeschäft betreiben wollen (§ 105 HGB). Dabei verbinden die Gesellschafter ihre finanziellen Kräfte ebenso wie ihre Arbeitskraft. Sie haften mit ihrem geschäftlichen und ihrem Privatvermögen
"unbeschränkt, unmittelbar und solidarisch" (§ 128 HGB). Das heißt: Die Gläubiger einer OHG können sich einen bestimmten Gesellschafter zur Begleichung ihrer Forderung aussuchen oder alle miteinander haftbar machen (vgl. § 421 BGB). Jeder einzelne Gesellschafter haftet für die Handlungen der anderen Gesellschafter, d. h., er muss für sie einstehen. Deshalb sollten sich die Personen, die gemeinsam eine OHG betreiben, gut kennen und mindestens wohlwollend gegenüberstehen.
Die Gütertrennung, die die beiden vereinbart haben, können sie auch im Handelsregister eintragen lassen. Dabei gilt die Gütertrennung nur dür die Ehe.
c)
- Die Kapitaleinlagen sind hier in Ordnung.
Die Höhe der Kapitaleinlagen einer OHG kann im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden. Untere Grenzen für das Kapital einer OHG sind gesetzlich nicht vorgeschrieben.
- Die beiden Geschäfte können zu einer OHG zusammengefasst werden, weil es hier auch keine gesetzlichen Vorschriften gibt und außerdem passen die Kosmetika, Körperpflege und Parfümerie wunderbar zusammen.
d)
Eine Einschränkung nach außen ist nur in ganz bestimmten Fällen und nach entsprechender Eintragung im Handelsregister möglich:
- Gesamtprokura (§§ 48 Abs. 2, 53 Abs. 1, Satz 2 HGB)
- Filialprokura (§ 50 Abs. 3 HGB)
e)
Um sich gegen den Missbbrauch seiner Marke zu schützen, kann man Markenschutz beantragen. Zuständig für den Markenschutz ist das Deutsche Patent- und Markenamt in München.
Aufgabe 2)
a) Ihm stehen viele Möglichkeiten offen z.B.:
* festverzinsliche Wertpapiere
* Aktien kaufen
* Immobilien- oder an Rentenfonds beteiligen
* Sparbücher
* Sachwerte wie Gold, Silber, u.a.
b) er geht zu seiner Bank, wo ihm ein Sparangebot vorgelegt wird oder er wendet sich an einen Anlagenberater.
c) Wertpapiere kann er bei seiner Bank hinterlegen (gegen vergütung). Diese ist verpflichtet, die Wertpapiere ordnungsgemäß und Pflichtbewusst zu bewahren. Diese Papiere werden als Orderpapieren entgegen genommen.