suche hilfe bezüglich studiengang (wirtschaft/steuer) an FH eventuell auch im ausland!

  • Hallo miteinander,
    bin aktuell auf einer FOS und werd im Juli meine Fachhochschulreife erhalten.
    Möchte danach auf der FH studieren um später Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu werden. Oder auch ähnliches in diese Richtung! :rolleyes:
    Momentan ist mir bekannt dass ich dazu Wirtschaftsingenieurwesen studieren muss.
    Frage 1: Mit welchem Studiengang kann man später noch den Beruf des Steuerberater erreichen und wo kann ich dies in Süddeutschland studieren?

    Frage 2: Gibt es auch in der Schweiz oder Österreich Möglichkeiten solche Studiengänge per FH zu studieren und welche?


    Frage 3: Hat jemand von Euch Wirtschaftsingenieurwesen studiert? Wie war es? Ein kleiner Erfahrungsbericht wäre toll!

    Frage 4: Hab ich nach der FH oder auch mit der FH eine Möglichkeit Rechtsanwalt zu werden?


    DANKE FÜR EURE HILFE!
    :D

  • Zum Steuerberater (Fachrichtung Steuern) und Wirtschaftsprüfer (Fachrichtung Auditierung/Wirtschaftsprüfung) benötigst Du KEIN (!) Wirt-Ing.-Studium, das eher in Richtung Produktion bzw. Unternehmensberatung hinausläuft.

    Antwort 1: Zwischen Beruf und Zertifizierung als StB liegt ein Unterschied. Letztendlich jedes BWL - Studium, wobei Steuerlastige Fachspezialisierungen und Fachpraktika (!) Pflicht sind.

    Beispiel. Georg-Simon-Ohm-HS in Nürnberg, dort gibt es einige gute Profs in Sachen Steuern, sowie auch einen gewissen "Ruf".

    Antwort 2: Sicherlich, aber die Steuersysteme sind absolut unterschiedlich. Zum über den Tellerand schauen mag ein Gastsemester Sinn machen, ist aber für den späteren Berufseinstieg und Arbeitsalltag recht nebensächlich. Mit einem Steuer fokussierten Studium in der Schweiz oder Österreich hast Du in Deutschland praktisch keine Einstiegsmöglichkeiten, da wie gesagt hier die Musik anders spielt.

    Antwort 3: Ja, aber das nützt Dir nichts, da Du mit Fokussierung auf Steuern, kein Win-Ing (zwingenderweise und auch nicht sinnvollerweise) benötigst. Hinzu ist das Studium immer persönlichkeits- und Uni-Abhängig, so dass eine Verallg. (aus Berlin) Dir auch nicht weiterhelfen würde.

    Antwort 4: ???? Natürlich nicht. Du benötigst ein Volljura-Studium mit beiden Staatsexamen an der Uni.

    Fazit: Rechtsanwalt, Steuerberater, WP und Wi-Ing? Du scheinst ein bissel viel auf einmal zu wollen. Vorschlag: Informiere Dich erstmal im Steuerberater/WP - Umfeld, was Sinn macht. RA und Wi-Ing stehen dazu allerdings im Zielkonflikt. Alles zusammen geht nur mit einer Studiendauer jenseits von Gut und Böse (und mit entsprechenden finanziellen Reserven). Davon rate ich hiermit auch gezielt ab.


    mfg
    C

  • Zitat

    Original von bmwX5
    danke für deine ausführliche antwort!
    laut §36 StBerG muss ein wirtschaftswissenschaftliches Studium erfolgreich abgeschlossen sein. nachzulesen bei der Oberfinanzdirektion München ( http://www.ofd.bayern.de/ofdmuenchen/St…chriften(1).pdf ). daher bin ich auf wirtschaftsingenieurwesen gekommen. bwl zählt wie man mir sagte nicht dazu.

    Den Link ist kaputt (Seite nicht lesbar).

    Haben die Dir doch Quatsch mit Sosse erzählt. Anbei die notwendige Berufserfahrungsliste zur Zulassung


    Praktische Tätigkeit* nach Erlangung der u.a. Abschlüsse :


    Abgeschlossenes
    – wirtschaftswissenschaftliches
    Hochschulstudium
    – anderes Hochschulstudium mit
    wirtschaftswissenschaftlicher
    Fachrichtung
    – rechtswissenschaftliches Hochschulstudium

    Weniger alsMindestens
    8 Semester
    2 Jahre Praktische Tätigkeit

    Weniger als 8 Semester
    3 Jahre

    Bestandene Abschlussprüfung in einem
    kaufmännischen Ausbildungsberuf oder
    eine andere gleichwertige Vorbildung
    10 Jahre

    Erfolgreich abgelegte Prüfung zum
    geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt
    nach bestandener Abschlussprüfung
    in einem kaufmännischen
    Ausbildungsberuf 7 Jahre

    Beamter des gehobenen Dienstes der
    Finanzverwaltung (ohne FH-Abschluss)
    7 Jahre (Sachbearbeiter)

    Die Nachweise für das Vorliegen aller Vor- und Ausbildungsvoraussetzungen
    sowie der praktischen Tätigkeiten sind gemäß den Bestimmungen
    im amtlichen Vordruck dem Zulassungsantrag beizufügen.
    *Praktische Tätigkeiten sind erst nach Abschluss des Studiums bzw.
    der Ausbildung anrechenbar.
    ====
    Quelle: http://www.ofd.bayern.de/ofdmuenchen/Fr…nfang/stber.htm

    Heisst drei Jahre nach einem FH-Studium bzw. 2 Jahre (mit relevanter praktischer Tätigkeit wohlgemerkt) nach einem Uni Studium kannst Du Zulassungstechnisch Dein okay bekommmen. Wenn Du also BWL studierst, sollte das in Ordnung sein.

    mfg
    C

    P.S. Mit Wi-Ing (Mischmasch aus Wirtschaftswissenschaften und Ingenieurswesen) gibt es keine deutliche Deckungsgleichheit, obwohl dies natürlich auch möglich ist.

  • schanke dön, jens. Ändert aber grundsätzlich nichts an der o.a. Auflistung.

    Regelstudienzeit > 8 Semester: 2 Jahre relevante praktische Tätigkeit
    Regelstudienzeit < 8 Semester: 3 Jahre rel. prak. Tätigkeit.

    Dabei zählen auch Jura-Studiengänge usw. dazu. BWL selbstredend auch.

    mfg
    C

  • ok, danke consultant!
    dann werd ich wohl bwl studieren und dann zwei bzw drei jahre arbeiten und dann auf die prüfung zugehen!
    dachte bis jetzt dass BWL nicht zu wirtschaftswissenschaftlichen fächern dazuzählt!

  • Zitat

    Original von bmwX5
    ok, danke consultant!
    dann werd ich wohl bwl studieren und dann zwei bzw drei jahre arbeiten und dann auf die prüfung zugehen!
    dachte bis jetzt dass BWL nicht zu wirtschaftswissenschaftlichen fächern dazuzählt!

    Viel Erfolg,
    C