Hallo, was meint ihr zu dieser Aufgabe, ich bin mir einfach total unsicher:
Der Unternehmer U betreibt in Mainz ein Fachgeschäft für Tennisartikel. Er nahm in der Zeit vom 13. bis 17.10.2006 in Mainz an einer Messe für Sport teil und hatte dort einen eigenen Messestand. Er veranstaltete am ersten Tag ein Preisausschreiben, um das Interesse an seinem Stand zu erhöhen. Die Teilnehmer mussten hierzu die Anzahl von Tennisbällen in einem Korb schätzen. Als Trostpreis gewannen die Teilnehmer Tennisbälle, die U bereits extra wegen dieser Messe einen Monat zuvor (September 2006) für 10 Euro plus 1,60 Euro Umsatzsteuer eingekauft hatte. Auf den Tennisbällen befand sich sein Firmenlogo.
Der Hauptpreis war ein Tennisschlägerset, das U im Juli 2006 unter Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs eingekauft hatte (500 Euro zzgl. 80 Euro Umsatzsteuer).
Auf den Tennisschlägern befand sich ebenfalls sein Firmenlogo.
Welche § treffen hier zu? steuerbar und steuerpflichtig und diese Dinge sind gefragt
Wäre super wenn mir jemand helfen könnte, bin mir nämlich absolut nicht sicher:(