Hallo,
ich hab hier eine Aufgabe und komme nicht so recht weiter, hoffe ihr könnt mir helfen.
Ein Unternehmer mit Sitz Dresden verkauft seine Erzeugnisse einem Abnehmer in Polen, die dieser einem Abnehmer in Moskau weiterverkauft. Üblicherweise versendet das Unternehmen in Dresden die Ware direkt nach Moskau. Wie aber muss der Transport in einem Reihengeschäft verlaufen, damit beide Umsätze in Deutschland steuerbar sind?
zur zeit meine Lösung:
-es liegt ein Reihengeschäft gem.§ 3.Abs.6 Satz 5 UStG
-lieferort ist gem. § 3 Abs. 6 Satz 1 UStG Dresden, lieferung ist steuerbar
-Polen befördert die Erzeugnisse weiter nach Moskau, es liegt eine Ausfuhrlieferung gem. § 6 UStG vor und nach § 4 Nr.1 Buchstabe a UStG stuerfrei ist :confused:
für jede hilfe bin ich sehr dankbar