Meine Aufgabe:
Ein Einzelunternehmen betreibt eine chemische Reinigung in gemieteten Räumen. Zur vorbeuguenden Vermeidung von Ärger mit den Nachbarn bittet der Vermieter den Einzelunternehmer um Einbau zusätzlicher Filteranlagen un dbietet dazu eine Kostenbeteiligung ohne Rückzahlungsverpflichtung in Höhe von 10.000 € an. Am 2. Juli 08 wurde die Anlage geliefert und eingebaut. Die Kosten für die Lieferung stellten sich auf 45.000 €, die Einbaukosten auf 5000 €. DIe Nutzungsdauer ist mit 5 Jahren anzusetzen.
DIe einzelen Posten wurden buchhalterisch wie folgt behandelt:
Umbaukosten (Soll) 45.000 €
Sonst.betriebl. Aufwand (Soll) 5000 €
sonst. betriebl. Erträge für die Überweisung des Vermieters (Haben) 10.000 €
Diesen Buchungen standen auf den Geldkonten entsprechende Gegenbuchungen gegenüber.
Der niedrigstmögliche Bilanzansatz der Filteranlage zum 31.12.08 ist zu berechnen (Handelsbilanz = Steuerbilanz).
Welche Korrekturbuchungen sind erforderlich?
Wer könnte mir dabei helfen, ich wäre sehr sehr dankbar!!!!
Guß
Hoffnungslos98
Abschreibungen Anlagevermögen
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hoffnungslos98 -
12. November 2008 um 04:47 -
Erledigt
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