Telekom muss Schmalband-Flatrate anbieten

    • Offizieller Beitrag

    Telekom muss Schmalband-Flatrate anbieten


    RegTP entscheidet über Vorleistungs-Flatrate für schmalbandigen Internet-Verkehr


    Die Regulierungsbehörde hat die Telekom jetzt verpflichtet, eine Vorleistungs-Flatrate für den schmalbandigen Internet-Verkehr anzubieten. Danach ist die Deutsche Telekom AG verpflichtet, Internet-Verbindungen aus ihrem nationalen Telefonnetz den Wettbewerbsunternehmen im Rahmen von Netzzusammenschaltungen zu einem pauschalen Tarif zuzuführen. Bisher werden solche Verbindungen zeitabhängig abgerechnet.

    Die Beschlusskammer entschied ebenfalls, dass eine Anschaltung an 475 Punkten ausreichend und angemessen ist. Mit dieser Entscheidung soll nun ein chancengleicher Wettbewerb zur Telekom möglich werden. Ein von der Telekom unterbreitetes Angebot sah die Beschlusskammer im Rahmen ihrer Entscheidung als wettbewerbsbehindernd an. Dieses sah vor, dass sich die Wettbewerbsunternehmen an über 1.600 Orten mit dem Netz der Telekom zusammenschließen müssen, um bundesweit dieses Produkt beziehen zu können.

    "Bei der Entscheidung hat die Beschlusskammer berücksichtigt, dass sich die Deutsche Telekom AG bereits seit geraumer Zeit selbst intern eine entsprechende Vorleistungs-Flatrate für Internet-Verkehr berechnet."

    Die konkrete Entgelthöhe wird allerdings entsprechend den rechtlichen Vorgaben in einem gesonderten Entgeltregulierungsverfahren festgelegt. "Wir erwarten jetzt, dass die Telekom innerhalb von sechs Wochen einen Entgeltantrag einreichen wird, um so für die Wettbewerber zügig den Weg frei zu machen, diese neue Vorleistung nachzufragen."

    Quelle: Goelm

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