Brauche dringend Hilfe !
Ein Speditionsbetrieb in Zeppelinheim (Hessen), in der Nähe des Flughafens, hat seit einiger Zeit zur besseren Auslastung seiner Lastzüge und vor allem um den Betrieb zu retten, der sich wegen schlechten Geschäftsganges und ruinöser Preisunterbietung durch die Mitbewerber gerade noch so "über Wasser halten kann", Nachtschicht für die Fahrer angeordnet. Es passiert also recht häufig, dass nachts Lastzüge geräuschvoll ankommen, ent- und beladen werden und auch wieder lautstark abfahren. Der Betrieb grenzt unmittelbar an ein nobles Wohngebiet. Was können die Nachbarn dagegen unternehmen, wenn sie ihre Nachtruhe wieder hergestellt wissen wollen?
In welchen Gesetzbüchern soll man den da eine Lösung finden?? Ich habe leider keinen Ansatz und bin für jeden kleinen Anstoss dankbar.
REK02 Aufgabe 6 ILS
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tigerente28 -
28. Oktober 2008 um 21:31 -
Erledigt
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Als erstes sollte man versuchen, sich gütlich zu einigen bzw. eine Mitteilung an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt einreichen (evtl. in Form einer Beschwerde). Erreicht man keine Einigung im beiderseitigen Einvernehmen, kann man bei den zuständigen Behörden Messungen zur Immision beantragen und somit prüfen lassen, ob der Grenzwert überschritten wird (§ 26 BImSchG). Des Weiteren kann man notfalls teilweise die Nachtarbeitszeit untersagen (§ 24 BImSchG) bzw. über eine Privatklage auf Unterlassung von Lärm-, Gasen-, Geruchsbelästigung klagen (§§ 906, 1004 BGB).
Hoffe, dass hilft dir erstmal:yes:, Fritzi