Hallo,
zu den flüssigen Mitteln zählen Kassenbestand, Bundesbank- und Postbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks, sowie diskontfähige Wechsel und börsengängige Werpapiere des Umlaufvermögens. So weit, so gut. Gehören aber auch zu den liquiden Mitteln die Wertpapiere des Anlagevermögens?
Flüsssige Mittel
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Kara ben Nemsi -
25. Oktober 2008 um 18:45 -
Erledigt
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Hallo, "Wertpapiere des Anlagevermögens" gehören, wie die Bezeichnung schon sagt, zum Anlagevermögen.
Wertpapiere können aber auch im Umlaufvermögen gehalten werden. Dann werden sie als Wertpapiere des Umlaufvermögens bezeichnet.
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Ach so, und die Wertpapiere die im Anlagevermögen gehalten werden, zählen dann ja auch nicht zu den liquiden Mittel.
Sondern zum gebundenen Vermögen.