Einsandeaufgabe ArBi 1

  • Hallo Leute,
    ich benötige bitte Denkanstoß zur Aufg. 4 der EA ArBi 1.

    Die Aufgabe lautet in etwa:

    Ein Betrieb der Metallindustrie mit 60 AN hat Absatzschwierigkeiten, und es wird überlegt einen Teil der Produktion ins Ausland zu verlagern. Der Betriebsrat ist zu Zugeständnissen bereit, wenn die Arbeitsplätze erhalten werden.

    Die Betriebsvereinbarung sollte folgenden Inhalt haben:
    a) Keine betriebsbedingten Kündigungen in den nächsten 3 Jahren
    b) Verlängerung der betrieblichen Arbeitszeit um 2 Std. über die tarifliche Wochenarbeitszeit hinaus ohne Lohnausgleich
    c) Wegfall außertariflicher Sonderzulagen.

    Fragen:

    a) Sind diese Vereinbarungen rechtswirksam?
    b) Kann der Arbeitgeber seine Tarifbindung ausschließen, indem er nach seinem Austritt aus dem Arbeitgeberverband die vorgenannten Vereinbarungen abschließt?

    Meine Überlegungen dazu:

    Keine!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Ich renne mit meinen Überlegungen immer gegen eine Wand
    Kann mir bitte jemand einen Denkanstoß geben !?!

    Gruß
    Natalie

  • Lies beide Fragen zusammen, dann ist die Wand weg ;)

    Keine Betriebsbedingten Kündigung. Ist wirksam, zugunsten AN darf vom TV abgewischen werden bzw. berührt den TV nicht ist ne Betriebsvereinbarung.

    Arbeitszeit erhöhen. Unwirksam, soweit, da Tarifbindung.

    Wirksam, da nicht im Tarifvertrag verankert. Dem kann aber betriebliche Übung entgegen stehen.

    Das ganze gilt natürlich nur für Gewerkschaftsmitglieder es sei denn die Arbeitsverträge der nicht organisierten beziehen den TV ein oder er ist für allgemeinverbindlich erklärt, dann hat er Gesetzesrang.

    Austritt aus Arbeitgeberverband bringt nichts, die Tarifbindung bleibt bestehen. Sie endet nur durch Kündigung der Tarifverträge durch die Tarifparteien oder wenn die TVs auslaufen, aber selbst dann wirkt der alte TV nach bis ein neuer ihn ersetzt. Der Austritt wird also frühestens wirksam, wenn der Tarifvertrag abgelaufen ist.

    Die entsprechenden §§ findest Du natürlichim TVG.

    Hoffe hab genug angestossen.

    gruss viper

  • Hab zum Thema "Kündigung" auch noch ne Frage:
    Der AG hat eine Kündigungsfrist (aufgrund mehrjähriger Betriebszugehörigkeit des AN) von 2 Monaten zum Ende eines Kalendermonates. Der AN demgegenüber eine einzelvertraglich geregelte Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende.
    An welche Frist muss sich der AN halten ? Ich meine die 6 Wochen zum Quartalsende (wie im Vertrag geregelt) sind für ihn bindend; nicht die gesetzliche Frist von 4 Wochen zum 15. bzw. zum Monatsende da einzelvertragliche Regelungen den gesetzlichen vorangehen. Lieg ich damit richtig oder ist es doch ganz anders ?
    Bin für jeden Tipp und Denkanstoß dankbar...
    LG Gianna

  • Hallo Gianna,
    betreffend deiner Frage, lautet die Antwort, dass die gesetzliche Kündigungsfrist auch für den AN gilt, da- ich weiß jetzt leider den zutreffenden §§ nicht, aber- es darf auch im Vertrag nicht zu Ungunsten des AN vereinbart werden, und wenn es doch der Fall sein sollte, dann gilt diese Vereinbarung als ungültig.

    Gruß
    Sisja