Hat hier schon jemand eine Lösung?
Bin dankbar für jede Hilfe!
Sachverhalt:
Theodor Tüchtig wohnt mit seiner Ehefrau Trude in Mainz-Hechtsheim. Sie erhielten im Kalenderjahr 2007 folgende Einnahmen:
Theodor Tüchtig betreibt in Mainz-Hechtsheim eine Spedition in Form eines Einzelunternehmens. Der entsprechende Gewinn beträgt 100.000,00 €. Bei der Ermittlung des Gewinns wurden Mietzahlungen an die Fa. Müller in Höhe von 20.000,00 € als Betriebsausgaben berücksichtigt, da von der Fa. Müller zwei zusätzliche LKW angemietet wurden. Außerdem wurden für ein langfristiges betriebliches Darlehen Zinsen in Höhe von 2.500,00 € gezahlt.
Im Kalenderjahr 2006 hatte das Unternehmen von Herrn Tüchtig noch keinen Gewinn erzielen können, sondern es wurde ein Verlust in Höhe von 25.000,00 € erwirtschaftet.
Trude Tüchtig arbeitet als Angestellte bei der Mainzer Volksbank. Der Bruttoarbeitslohn betrug 32.500,00 €. Sie musste an allen 220 Arbeitstagen von Mainz-Hechtsheim nach Mainz-Gonsenheim fahren. Sie legte täglich eine Strecke von 28 Kilometern zurück.
Die Eheleute haben zusammen Zinsen in Höhe von 15.500,00 € gutgeschrieben bekommen. Beide Ehegatten erhielten die Zinsen je zur Hälfte.
Außerdem ist es Trude Tüchtig gelungen, in einem Zeitraum von nur acht Monaten und mit einem Einsatz von nur 2.000,00 € aufgrund einer lukrativen Aktienanlage den eingesetzten Betrag zu vervierfachen. Von dem Verkaufserlös (8.000,00 €) haben sich Theodor und Trude Tüchtig im November 2002 einen zweiwöchigen Urlaub in der Karibik geleistet.
Aufgabe 1:
Aufgrund welcher Vorschriften sind die Eheleute Tüchtig verpflichtet, gegenüber dem Finanzamt Mainz die o. g. Angaben zu machen und in welcher Form und bis zu welchem Zeitpunkt sind diese Angaben zu machen?
Aufgabe 2:
Nehmen Sie Stellung zur Einkommensteuerpflicht der Eheleute Tüchtig und ermitteln Sie die Summe der Einkünfte sowie das zu versteuernde Einkommen für das Kalenderjahr 2007. Dabei ist davon auszugehen, dass Versicherungsbeiträge (ohne Pflegeversicherung) in Höhe von insgesamt 6.136,00 € gezahlt wurden, sowie eine Spende in Höhe von 1.000,00 € an die UNICEF geleistet wurde.
Aufgabe 3:
Ermitteln Sie außerdem den Gewerbeertrag und die Gewerbesteuer für das Kalenderjahr 2007, wobei davon auszugehen ist, dass der Hebesatz der Stadt Mainz bei 450 % liegt. Beachten Sie die Änderungen die zum 01.01.2007 in Kraft treten