Hallo zusammen,
Aufgabenstellung:
K hat von einem befreundeten Stadtradtsmitglied (S) erfahren, dass im Bereich der Gemarkung "Hinterhausen" alsbald Bauland erschlossen werden soll. K kauft daraufhin von Bauer V dort ein Grundstück von 2000 m² Ackerland in der Hoffnung, die Ankündigung des S werde sich bald realisieren.
Einige Monate später stellt sich heraus, dass der Stadtrat seine ursprüngliche Planung wegen massivem Widerstand der Anlieger aufgegeben hat.
Prüfen und begründen Sie: Kann K den Kaufvertrag mit V wegen Irrtums nach § 119 Abs. 1 BGB anfechten?
Mein Ansatz:
Ja, da bei Kenntnis der Sachlage hätte K den Kaufvertrag nicht geschlossen.
Außerdem noch § 311 b, § 125, § 873..
Oder reicht nur § 119?