ILS GrRe 1 ESA 4

  • Hallo zusammen,

    Aufgabenstellung:
    K hat von einem befreundeten Stadtradtsmitglied (S) erfahren, dass im Bereich der Gemarkung "Hinterhausen" alsbald Bauland erschlossen werden soll. K kauft daraufhin von Bauer V dort ein Grundstück von 2000 m² Ackerland in der Hoffnung, die Ankündigung des S werde sich bald realisieren.

    Einige Monate später stellt sich heraus, dass der Stadtrat seine ursprüngliche Planung wegen massivem Widerstand der Anlieger aufgegeben hat.

    Prüfen und begründen Sie: Kann K den Kaufvertrag mit V wegen Irrtums nach § 119 Abs. 1 BGB anfechten?

    Mein Ansatz:
    Ja, da bei Kenntnis der Sachlage hätte K den Kaufvertrag nicht geschlossen.
    Außerdem noch § 311 b, § 125, § 873..

    Oder reicht nur § 119?

  • Hey Gast!
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  • Hallo,

    ein wirksamer Vertrag kommt durch die Willenserklärung des K und die Zustimmung des V zustande. Die Umstände werden NICHT als Irrtum nach § 129 gesehen, sondern als bloßer Motivirrtum. Falls Du noch Fragen hast, einfach melden. Gab volle Punktzahl. :)

    Grüsse

  • Danke dir Joerger,
    aber du meintest doch bestimmt § 119, oder? ;)
    Mal sehen, ob es mit meiner Antwort auch zur vollen Punktzahl reicht...

    Wie lange bist du schon dabei?
    Oder bist du schon fertig?

    Viele Grüße

  • Hallo Krissi,

    oh sorry, ich meinte natürlich den § 119 :yes:

    Bin seit 2005 dabei und möchte im Frühjahr 09 meine Prüfung ablegen.
    Wird für mich langsam Zeit...

    Grüsse