Hallo!
Ich habe ein Problem mit der steuerlichen Beurteilung von ausländischen Rechnungen im Transportwesen.
Ich habe einen Mandanten, welcher Transporte organisiert (so eine Art Spedition). Ich habe nun ab und zu auch Rechnungen von ausländischen Unternehmen in der Buchhaltung. Diese beinhalten keine Umsatzsteuer. Jetzt weiß ich nicht genau, wann eine Rechnung einfach als steuerfrei gebucht wird und wann eine Rechnung nach §13b behandelt wird, d. h. man 19% USt darauf berechnen muss und gleichzeitig wieder 19% Vorsteuer ziehen kann. Hat das was mit dem Ort zu tun, wo das Unternehmen liegt? Ob in der EU oder im Drittland???
Sagen wir mal, es handelt sich um eine Rechnung von einem Transportunternehmen aus Norwegen, welches für den Mandanten einen Auftrag von Schleswig-Holstein nach Norwegen fährt.
Der Mandant ist ein deutscher Unternehmer.
Die Rechnung ist USt-frei ausgewiesen.
Auf der Rechnung ist weiterhin vermerkt:
Bei Transport innerhalb EU: "Der Leistungsempfänger schuldet die Steuerschuld nach §13b UStG"
Bei Transport von einem Land ausserhalb von EU: "Umsatzsteuerfreie Beförderungsleistung gem. § 7 (3) UStG"
Wie muss ich diese Rechnung denn jetzt buchen?
Wenn es nach dem Ort liegt, wo das Unternehmen sitzt, ist es Norwegen = also Drittland/ Ausland.
Demnach ist es als steuerfreie Leistung zu buchen?
Aber aus dem Text könnte man auch lesen, dass es um den Ort des Transportes geht?!
Wenn dies so wäre, was wäre denn wenn das norwegische Unternehmen von Deutschland nach Schweden liefert?
Dann säße das Unternehmen im Ausland, der Transport allerdings fände in der EU statt!
Dann nach §13b mit USt und Vorsteuer?
lg Sylvia83