Hallo zusammen,
bei der statischen Investitionsrechnung wird bei der Ermittlung der Kapitaldienstes neben der Abschreibung auch der Zins für das gebundene Kapital berücksichtigt. Hier wird der halbe Anschaffungswert zugrunde gelegt:
Frage 1: Wird hier der vom ursprünglichen Anschaffungswert ausgegangen oder berücksichtigt man den Wiederbeschaffungswert wie bei der Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibung?
Gibt es einen Resterlöswert wird dieser zu den AK addiert laut meinem schlauen Buch.
Frage 2: Warum? Der Restwert wird doch in den AK schon verzinst.Und wenn doch addieren, warum nicht AK/ 2 + Resterlös * Zinsen? Meines Erachtens sind dann die Resterölse von Anfang bis Ende gebunden.
Beispiel:
AK 90.000 €
Resterlös 30.000 €
Zinsen 10%
Lösung Buch:
(90.000 + 30.000) / 2 *10% = 6.000
Lösung Tombov:
(90.000 / 2 + 30.000) * 10% = 7.500
In den von Euch angebotenen Script´s habe ich leider nix gefunden.
Danke für Euer Bemühen.
Gruß