Hallo,
folgendes problem...
wollten steuererklärung machen, da ein brief vom finanzamt kam, sollten doch mal unsere erklärung abgeben.
ich bin berufstätig mit steuerklasse 3,
meine frau studiert und hat steuerklasse 5, geht nebenbei (als studentenjob) für 350 euro im monat arbeiten (waren 9 monate), ohne lohnsteuerkarte, bekam aber jeden monat einen lohnschein vom arbeitgeber, dort war nur der lohn und das gesammtbrutto eingetragen
ohne lohnsteuerkarte bekam sie ja auch keine lohnsteuerbescheinigung vom jahr 2007, müssen wir jetzt den lohn mit angeben, in der steuererklärung oder fällt der untern tisch oder wie wird das gehandhabt?
Studentenjob in Steuererklärung...
-
Slaxery -
7. Oktober 2008 um 20:07 -
Erledigt
-
-
Eigentlich wurde der geringfügige Lohn ja sicherlich vom Arbeitgeber pauschal versteuert.
Somit muss er m.M.n. nicht in der Steuererklärung angegeben werden, da er nicht zu den Einkünften gehört, mit denen Deine Frau versteuert wird.