Hallo liebe Community
Nun bin ich fast fertig mit den Einsendeaufgaben zu STW03, hänge allerdings noch an folgenden Fragen:
3.) Witwe Kunz will wissen, ob sie für das Kalenderjahr 2003 noch nachträglich (der Steuerbescheid 2003 datiert vom 22.10.2004) folgende Ausgaben geltend machen kann:
a) Aufwendungen für Lebensversicherung in Höhe von EUR 5.000 (Vorsorgehöchstbeträge sind bisher noch nicht ausgeschöpft)
b) größere Reparaturrechnung über EUR 8.244 betreffend ihr vermietetes Zweitfamilienhaus
c) Spekulationsgewinn aus Veräußerung von Wertpapieren i.H.v. EUR 2.800 versteuern. Betrag wurde ausversehen nicht sofort erklärt.
4.) Herr Mausig fragt Grausam, ob er seine Steuerschuld für 2004 am Fälligkeitstag bezahlen müsse, obwohl er schriftlich 2 Wochen nach Erhalt des Steuerbescheids Einspruch eingelegt habe?
Kann mir hier jemand Denkanstöße dazu geben? Bzw welche Paragraphen muss ich hier verwenden? Wäre klasse, wenn ich bals Antwort bekommen würde:D
Sollte noch jemand mit STW03 Probleme haben kann er sich gerne an mich wenden, denn zu allen anderen Aufgaben habe ich bereits die Lösung:guitar:
Ich bedanke mich schonmal recht herzlich!
Liebe Grüße