STW03 - Allgemeines Steuerrecht

  • Hallo liebe Community :)

    Nun bin ich fast fertig mit den Einsendeaufgaben zu STW03, hänge allerdings noch an folgenden Fragen:

    3.) Witwe Kunz will wissen, ob sie für das Kalenderjahr 2003 noch nachträglich (der Steuerbescheid 2003 datiert vom 22.10.2004) folgende Ausgaben geltend machen kann:

    a) Aufwendungen für Lebensversicherung in Höhe von EUR 5.000 (Vorsorgehöchstbeträge sind bisher noch nicht ausgeschöpft)

    b) größere Reparaturrechnung über EUR 8.244 betreffend ihr vermietetes Zweitfamilienhaus

    c) Spekulationsgewinn aus Veräußerung von Wertpapieren i.H.v. EUR 2.800 versteuern. Betrag wurde ausversehen nicht sofort erklärt.

    4.) Herr Mausig fragt Grausam, ob er seine Steuerschuld für 2004 am Fälligkeitstag bezahlen müsse, obwohl er schriftlich 2 Wochen nach Erhalt des Steuerbescheids Einspruch eingelegt habe?

    Kann mir hier jemand Denkanstöße dazu geben? Bzw welche Paragraphen muss ich hier verwenden? Wäre klasse, wenn ich bals Antwort bekommen würde:D

    Sollte noch jemand mit STW03 Probleme haben kann er sich gerne an mich wenden, denn zu allen anderen Aufgaben habe ich bereits die Lösung:guitar:

    Ich bedanke mich schonmal recht herzlich!

    Liebe Grüße

  • Hey Gast!
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  • Hallo Sonnenscheinchen,

    kurz und bündig ;) :

    zu 3a)
    § 173 Abs. 1 Nr. 2 und § 172 Abs. 1 Nr. 2a AO

    zu 3b)
    siehe 3a

    zu 3c)
    § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO

    zu 4)
    § 361 Abs. 1 AO

    lg Heike

    Wenn Du aufhörst, etwas zu wollen, hörst Du auf, etwas zu sein..... :top:

  • Hallo Heike:)

    Danke für deine Antwort, das ging ja super schnell;)

    Nun noch kurz eine Verständnissfrage zu 3a und 3b:

    Sehe ich es richtig, dass die Aufwendungen nicht geltend gemacht werden können, da die Einspruchsfrist nach §355 AO bereits abgelaufen ist?:confused:

    Nochmals danke!

    Liebe Grüße

  • ..... genau, die Einspruchsfrist ist abgelaufen und in beiden Fällen trifft Amalie ein grobes Verschulden, da ja in den Steuererklärungsvordrucken deutlich nach diesen Angaben gefragt wird und sie diese nicht angegeben hat. So hab ich es jedenfalls geschrieben und es wurde als richtig gewertet.

    Freut mich, Dir weiter geholfen zu haben und wünsche noch einen schönen Rest-Sonntag :winkewinke:

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