VKR / TKR und GKV / UKV

  • Hallo,

    ich schaue gerade meine Unterlagen durch und bin mir gerade bei einer Sache nicht mehr so ganz sicher und wollte eine Bestätigung oder Berichtigung mal haben.

    Es geht um die Ermittlung des Betriebergebnis nach Voll- oder Teilkostenrechnung.
    Meine Frage ist nun, wann wird Voll- und wann wird Teilkostenrechnung angewendet.
    - Wenn das Unternehmen einen Kredit o.ä. beantragen möchte, ist es positiv ein höheres BE zu haben -> Ermittelung über VKR
    - Wenn das Unternehmen möglichst wenig Steuern o.ä. zahlen möchte, ist es positiv einen niedrigeres BE zu haben -> Ermittelung über TKR

    Stimmt das soweit?

    Was sich mir dann noch als weitere Frage stellt, nachdem man sich für VKR oder TKR entschieden hat muss man ja über Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren rechnen, am Schluss kommt zwar das gleiche heraus, aber wann und warum wähle ich GKV oder UKV?


    Mit freundlichen und schon verschlafenen Grüßen
    Der_Dude86

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  • Vollkostenrechnung, wenn auf dem Markt alle Kosten + Gewinn realisiert werden können (Langfristig), Teilkostenrg, wenn viel Konkurrenz und geringe Verkaufspreise realisierbar (kurzfristige Preisuntergrenze).
    Gruß Dört

    :hae: