Frage zum Mitverschulden

  • Hallo zusammen,

    ich habe einige Probleme bei folgendem Fall:

    Ein Autofahrer fährt einen Mountainbikefahrer nachts an, weil dieser ohne Beleuchtung fährt. Dabei wird das Rad, aber auch der Mountainbikefahrer „beschädigt“. Der Mountainbikefahrer begibt sich in ärztliche Behandlung, befolgt aber die Anweisungen des Arztes nicht, sodaß zusätzliche gesundheitliche Komplikationen auftreten.

    Was wäre, wenn der Mountainbikefahrer von dem Unfall Narben zurückbehalten hätte und diese entfernen lassen wollte? Muß der Autofahrer die Operationskosten in Höhe von 3.000€ übernehmen?

    Dem Mountainbikefahrer ist auf jeden Fall nach § 254 Abs. 1 BGB ein Mitverschulden vorzuwerfen, da er ja nachts ohne Licht gefahren ist.

    Kann jetzt aber ausgeschlossen werden, daß der Autofahrer die Operationskosten von 3.000 € übernimmt? Oder ist hier das Mitverschulden prozentual zu werten, sodaß dem Mountainbikefahrer seine eigene prozentuale Mitverschuldensquote abgezogen wird und der Autofahrer einen Teil der Operationskosten übernehmen muß?

    Könnte mir hier bitte jemand weiterhelfen?

    Grüße,
    Daniela