VWL 1F - Rentenversicherungssystem Frage 3 & 4

  • Hallo zusammen,

    habe bei der Fallstudie so gut wie alles abgearbeitet und beantwortet. Nur bei den Fragen 3 und 4 tue ich mich etwas schwer.
    Könnte mir jemand bei der Formulierung helfen.

    Bin für jede Hilfe unendlich dankbar.

    3) Warum ist es im heutigen Rentenversicherungssystem nicht möglich, dass die heutigen Erwerbstätigen auf einen größeren Teil ihres Einkommens verzichten, indem sie höhere Rentenbeiträge bezahlen, um von diesen Ersparnissen dann später im Alter versorgt zu werden?
    4) Welche wirtschaftliche Entwicklung würde zu weniger steigenden Rentenbeiträgen führen? Bitte begründen Sie Ihre Angaben.

    Dana:jumpup:

  • Hey Gast!
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  • Guten Morgen!

    Aufgabe 3:
    Der gesetzl. RV liegt das Umlageverfahren zugrunde. Die eingezahlten Beiträge werden unmittelbar für die Finanzierung der erbrachten Leistungen herangezogen, d.h. sie werden sofort wieder an die Leistungsberechtigten ausgezahlt. Da jedoch die Anzahl der Ansprüche stetig steigt und durch die steigende Lebenserwartung länger gezahlt werden muss, können keine Rücklagen gebildet werden.
    Die gesetzl. RV muss für immer mehr Rentner aufkommen, was nur noch in sehr begrenztem Umfang möglich ist. Um das bisherige Niveau der Renten zu halten, müsste der RV-Beitrag im Laufe der nächsten Jahrzehnte um mehr als 20% angehoben werden. Durch die Unmöglichkeit der Rücklagenbildung ist die gesetzl. RV nicht in der Lage, eine ausreichende Versorgung der jetzigen BEitragszahler im Ruhestand zu gewährleisten.

    Aufgabe 4:
    Eine positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt würde zu weniger steigenden Rentenbeiträgen führen.
    Arbeitslosigkeit führt zu massiven Einnahmeausfällen in der RV. Je mehr Erwerbstätige die Renten finanzieren, desto gleichmäßiger ist die Verteilung der Beiträge. Weniger Erwerbstätige müssen hohe BEiträge zahlen, viele Erwerbstätige zahlen niedrigere Beiträge.
    Zudem dämpft die Arbeitslosigkeit gleichzeitig das Wachstum des Volkseinkommens. Dadurch mindert sie die Steuereinnahmen, die der Staat zur Finanzierung der Zuschüsse an die gesetzl. RV benötigt, um die demographisch bedingte Abnahme der Beitragseinnahmen auszugleichen.


    Die Arbeit wurde mit eins benotet. Ich hoffe, es hilft dir weiter.

    Gruß, Nightflower

    P.S.: Hast du eiegentlich die Lösung für REK09A Aufgabe 5 gefunden? Habe das Heft nämlich immer noch hier liegen und müsste es einschicken, bevor ich meine Prüfung abschicke.

    Einmal editiert, zuletzt von Nightflower (30. September 2008 um 09:17)

  • Hallo, vielen Dank erst einmal für die Hilfe bei Aufgabe 3 und 4.

    Rek 09A
    ist es das:

    5. Restaurantkette „Wiener Wald“. Ein Metzgermeister aus Hildesheim hat die drei Restaurants mit Ware im Wert von insgesamt € 17.800,- beliefert, die jedoch seit Monaten unbezahlt blieb.
    a) Von wem kann der Metzgermeister Zahlung verlangen?
    Da jedes dieser Restaurants eigenständig handelt, kann der Metzgermeister alle/jedes dieser drei Restaurants zur Zahlung auffordern.
    Die Restaurantkette Wiener Wald stellt hierbei eine Holding-Gesellschaft dar - was eine Handelsgesellschaft ist - deren Aufgabe im Wesentlichen darin besteht, im Rahmen eines Konzerns als Dachgesellschaft die Geschäftsanteile oder Aktien der abhängigen Unternehmen zu verwalten und den Konzern einheitlich zu leiten.
    b) Wen muss er im Zweifel auf Zahlung verklagen?
    Im Zweifel auf Zahlung kann der Metzgermeister jeden einzelnen Betrieb der Kette auf Zahlung verklagen, da alle eigenständig handeln.
    o In Münster muss er die Hamburger GmbH verklagen
    o In Berlin muss er den Geschäftsleiter als Einzelunternehmer verklagen
    o In Magdeburg muss er die Tochter-GmbH der Hamburger Gesellschaft verklagen.
    c) Gegen wen muss er Insolvenzantrag stellen, wenn sich Zahlungsunfähigkeit herausstellen sollte?
    Bei Zahlungsunfähigkeit muss der Metzgermeister wird der Insolvenzantrag gegen den jeweiligen Schuldner gestellt.
    o Münster gegen die Hamburger GmbH
    o in Berlin den Geschäftsführer und
    o in Magdeburg gegen die Tochter-GmbH der Hamburger Gesellschaft
    d) Kann er in voller Höhe aufrechnen?
    Laut §371 HGB (Befriedigungsrecht) kann der Metzgermeister den vollen, ihm geschuldeten Betrag der Hamburg GmbH in Münster aufrechnen und seine Restschuld begleichen, was in diesem Fall 5.600 Euro sind (23.400 € - 17.800 €).

    War völlig korrekt so.
    Gruß
    Dana

    PS: Waren die Prüfungsaufgaben sehr schwer - ich trau mich noch gar nicht rein zu schauen. Na ja, wird schon werden.
    Wünsche dir ne gute Abschlussnote.

    Dana

  • Genau die Aufgabe war es. Vielen lieben Dank.
    Die Abschlussprüfungen sind eigentlich absolut in Ordnung. Es gibt so ein oder zwei Aufgaben , die es ein wenig in sich haben, aber eigentlich nichts, was man nicht schaffen kann.
    Falls du dich dazu entscheidest und Probleme hats, kannst dich ja melden, vielleicht kann ich dir Hilfestellung geben.

    Gruß, Nightflower