Bilanzansatz

  • Hallo zusammen, habe meine Schwierigkeiten bei der folgenden Aufgabe:

    a)Die Finex AG kaufte am 18.11.2005 50 Stück Beta-Aktien zum Kurswert von 200 € / Stück zum Zweck der kurzfristigen Anlage als Liquiditätsreserve. Der Tageskurs war am 31.12.2005 (Bilanzstichtag) vorübergehend auf 180 € / Stück gefallen. Wie hat die Finex AG diese Beta-Aktien bilanziert? Begründen Sie Ihre Antwort.
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    b)Am 31.12.2006 (Bilanzstichtag) betrug der Kurs der Beta-Aktien aus Fall (a) 220 €/Stück. Mit welchem Wert konnte die Finex AG die Beta-Aktien per 31.12.2006 bilanzieren?

    den oberen Teil denk ich habe ich gelöst:

    Niederstwertprinzip also 9000 Euro, kurzfristige Anlage,§ 253 Abs. 3 Satz 1 HGB

    So wie siehts bei b aus? Habe ich schon bei a einen Fehler gemacht?

    Gruß

  • Hallo du,

    hier mein Lösungsansatz zu den beiden Aufgaben:

    a) Für Güter des Umlaufvermögens gilt das strengste Niederstwertprinzip. Somit musste die Finex AG den Wert der Aktien zum Bilanzstichtag mit niedrigerem Wert (hier: 180 € / Stk. = 9.000,- € Gesamtwert) gem. § 253 Abs. 3 HGB bilanzieren, es musste also eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen werden.

    b) Wenn Gegenstände des Umlaufvermögens zum Bilanzstichtag einen höheren Wert aufweisen, als der damalige Anschaffungswert war, dürfen diese trotzdem nur bis zur Höhe der Anschaffungskosten gem. § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB bilanziert werden. Die Beta-Aktien müssen also mit einem Wert von 200 € / Stk. (= 10.000,- € Gesamtwert) bilanziert werden.


    Ich habe die Aufgabe schon weggeschickt, aber irgendwie lässt ich Korrektur auf sich warten.
    Ich hoffe ich konnte dir helfen.

    Gruß
    Sabine