Hallo ich brauche mal dringend eure Meinung zu folgendem Sachverhalt.
Die Frau eines Bäckermeisters entnimmt heimlich Geld aus der Kasse, bzw. gibt es erst gar nicht in die Registrierkasse ein.
Bei den monatlichen USt-Voranmeldungen, wird also zu wenig Umsatz versteuert. Daher Steuerhinterziehung.
Wie sieht das denn steuerstrafrechtlich aus? Inwieweit haftet der Mann dafür. Bei der Frau handelt es sich ja wohl um Diebstahl. Muss sie nur für den Diebstahl grade stehen oder auch für die STeuerhinterziehung???
Würde mich sehr über eine Antwort freuen:(:confused:
Steuerstrafrecht STW14B
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Unternehmerin -
28. September 2008 um 18:39 -
Erledigt
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Hallo Unternehmerin,
wenn ich die Frage richtig verstanden habe, dann beziehen sich die Zuwiderhandlungen doch "nur" auf die fehlerhafte Abgabe der UStVA´s - oder?
LG...GA -
Die Umsätze nicht in den Umsatzsteuer-Voranmeldungen anzugeben ist eine Zuwiderhandlung, wie du es nennst ja, aber die Frau begeht ja auch Diebstahl, sie beklaut ihren Mann.