Hallo ich brauche mal dringend eure Meinung zu folgendem Sachverhalt.
Die Frau eines Bäckermeisters entnimmt heimlich Geld aus der Kasse, bzw. gibt es erst gar nicht in die Registrierkasse ein.
Bei den monatlichen USt-Voranmeldungen, wird also zu wenig Umsatz versteuert. Daher Steuerhinterziehung.
Wie sieht das denn steuerstrafrechtlich aus? Inwieweit haftet der Mann dafür. Bei der Frau handelt es sich ja wohl um Diebstahl. Muss sie nur für den Diebstahl grade stehen oder auch für die STeuerhinterziehung???
Würde mich sehr über eine Antwort freuen:(:confused:
Steuerstrafrecht STW14B
-
Unternehmerin -
28. September 2008 um 18:39 -
Erledigt
-
-
Hey Gast!
Hier findest Du die Antworten
Hast Du eine Frage, die Du gerne beantwortet haben möchtet? Klickt auf den folgenden Link und Du wirst die Antwort finden:Egal, ob es sich um eine Frage zu einem bestimmten Thema in eurem Studium oder um allgemeine Ratschläge handelt - wir haben die Antworten, die ihr sucht. Also zögert nicht und klickt auf den Link! Wir freuen uns darauf, euch zu helfen.
-
Hallo Unternehmerin,
wenn ich die Frage richtig verstanden habe, dann beziehen sich die Zuwiderhandlungen doch "nur" auf die fehlerhafte Abgabe der UStVA´s - oder?
LG...GA -
Die Umsätze nicht in den Umsatzsteuer-Voranmeldungen anzugeben ist eine Zuwiderhandlung, wie du es nennst ja, aber die Frau begeht ja auch Diebstahl, sie beklaut ihren Mann.