Herstellungskosten Obergrenze oder Untergrenze

  • Hi,

    ich hab da mal ne frage...
    Die Obergrenze bei den Herstellungskosten sind ja Die Einzelkosten+Gemeinkosten ohne Vertrieb und die Untergrenze sind Die Einzelkosten. Die Frage ist jetzt, welchen Wertansatz muss ich nehmen, damit ich im Jahresabschluss den höchsten Gewinn haben möchte? Wenn ich nur die Einzelkosten beachte, dann fallen in der realität zwar mehr kosten an, jedoch nicht in der Bilanz und das führt dann zu mehr Gewinn. Nun habe ich 2 Aufgaben gefunden, wo ich einmal den höchsten und einmal den niedrigsten Gewinn ausweisen soll. Nun sollte ja bei dem höchsten Gewinn nur die Einzelkosten beachtet werden und beim anderen noch die Gemeinkosten (ohne Vertrieb). In der lösung wurde aber für beide Aufgaben die Untergrenze verwendet.

    Wann muss ich jetzt was verwenden??

    Hier nochmal die 2 Aufgaben

    Aufg1.

    Am Ende des Jahres 1997 waren bei der AG 400000 Liter Exportbier zu bewerten. Folgende Angaben aus dem Rechnungswesen liegen vor.

    Fertigungsmaterial für 100000l: 45000 EURO
    Fertigungslöhne für 100000l: 22500 EURO
    Materialgemeinkostenzuschlag: 10%
    Fertigungsgemeinkostenzuschlag: 200%
    Verwaltungsgemeinkostenzuschlag: 20%
    Vertrieb...zuschlag: 25%

    Berechnen Sie den Bilanzansatz, wenn für eine Handelsbilanz ein möglichst hoher Gewinn ausgewiesen werden soll.


    Lösung laut Buch:
    Mindestansatz nach Handelsrecht: Einzelkosten:(45000+22500)*4 = 270000 EURO
    Der Jahresabschluss würde bei handelsrechtlicher Mindestbewertung um 291600 Euro (561600-270000) niedriger ausfallen.
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    Aufg2.


    Bei der Erstellung der Schlussbilanz des Jahres 1998 treten folgende Bewertungsprobleme auf. Gehen Sie in allen Fällen davon aus, dass der niedrigste Gewinn ausgewiesen werden soll.

    Das Lager für Fertigungserzeugnisse weist am 31. Dez. 1998 für den Typ WE 10 S 25 Stück aus. Aus der KLR liegen folgende Tahlen je Stück vor:
    Fertigungsmaterial: 1100 EURO
    Materialgemeinkosten: 15 %
    Fertigungslöhne: 560 EURO
    Fertigungsgemeinkosten: 150 %
    Verwaltungsgemeinkosten: 20%
    Vertriebsgemeinkosten: 15%
    Ermitteln Sie den Bilanzansatz.


    Lösung laut Buch:

    MEK+FL=HK---> 1100+560=1660 EURO * 25 STÜCK = 41500 EURO

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    Warum wurde in beiden Aufgaben die Untergrenze genommen, obwohl man einmal den höheren Gewinn und einmal den niedrigeren Gewinn haben möchte.

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  • Hallo maskman,

    ich bin zwar etwas spät, aber vielleicht hilft es dir ja noch:

    Laut HGB hast du eine Aktivierungspflicht für die Einzelkosten,
    ein Aktivierungswahlrecht für die Gemeinkosten
    und ein Aktivierungsverbot für die Vertriebskosten.

    Wenn du jetzt alle Kosten (ausser Vertrieb) der ersten Aufgabe zusammenrechnest, kommst du auf die 561.600,- Euro aus dem zweiten Satz der Lösung.
    Das ist zwar etwas umständlich formuliert, meint aber im Prinzip folgendes:

    Die 400.000 Liter werden mit 561.600,- Euro in der Bilanz angesetzt und der handelsrechtliche Mindestansatz würde den Gewinn verringern (was ja hier nicht gewünscht ist).

    Alles klar?
    Sonst frag weiter!

    LG, Ute