Eventuell kann mir jemand zu folgender Konstellation weiterhelfen ich stehe grad etwas auf dem Schlauch.
Ein Geschäftsführer erteilt am 1. Juli einem Angestellten, nennen wir ihn A Prokura. Der Geschäftsführer meldet jedoch 7 Tage später versehentlich den Angestellten B beim Handelsregister zur Eintragung an. Drei Tage später erfolgt die Bekanntmachung in der Öffentlichkeit durch örtliche Presse. Am 13. Juli schließt ein Kaufmann C mit der Firma vertreten durch B einen exklusiven Vertrag über die Lieferung von Tomaten ab. Prüfen und begründen Sie, ob
a) A oder B Prokurist wurde?
b) Der Vertrag zwischen C und der Firma wirksam ist?
Meine vermutete Lösung: Da gemäß § 48 HGB Prokura nur mit ausdrücklicher Erklärung durch den Geschäftsführer an den zu Bevollmächtigten erteilt werden kann, müsste A Prokurist geworden sein. Die Eintragung im Handelsregister hat hier ja eigentlich nur deklaratorische Wirkung. Dennoch bin ich mir nicht sicher.:confused: