Nachträgliche Sicherungsverwahrung - ein politischer Fehlschlag

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    Nr. 274Bochumer Studie zeigt: Viele werden zu Unrecht auf Dauer inhaftiertBevölkerung und Gutachter überschätzen die GefährlichkeitDie populistische Forderung nach dem "Wegschließen für immer" von Straftätern hat zur Folge, dass immer mehr Menschen unberechtigt auf Dauer inhaftiert werden. Zu diesem Ergebnis kommen Bochumer Kriminologen in einer Studie, für die sie 89 Fälle auswerteten. Nach ihren Ergebnissen ist die Wahrscheinlichkeit, dass die als "besonders gefährlich" eingestuften Gefangenen erneut Straftaten begehen, wesentlich geringer als die Öffentlichkeit, aber auch die Gutachter glauben. Untersucht wurde die Rückfälligkeit von Gefangenen, gegen die nachträgliche Sicherungsverwahrung (nach § 66b StGB) beantragt worden war, die von den Gerichten aber aus rechtlichen Gründen abgelehnt wurde. "Die im Juli 2004 eingeführte nachträgliche Sicherungsverwahrung ist rechtsstaatlich äußerst fragwürdig, weil dadurch in das ursprüngliche Urteil eingegriffen wird", sagte Prof. Dr. Thomas Feltes. "Nun droht die Regelung aber auch unter tatsächlichen und kriminalpolitischen Gesichtspunkten zu einem 'Flop' zu werden".

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