Hallo zusammen,
ich hänge bei einer Aufgabe fest, Ansetzte habe ich zu genüge..
Aufgabe:
Wie geht man bei der Einführung von Beurteilungssystemen/bogens vor? Und welche Regelungen sind dabei zu beachten?
Meine Überlegung
Nach §94 Abs. 2 BetrVG bedarf die Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze (Beurteilungssystem und allgemeine Beurteilungskriterien sowie der Verwendung von Beurteilungsformularen) der Zustimmung des Betriebsrates.
Sonst habe ich nur Vermutungen.
Weis jemand Rat?