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Nr. 266Gerichtsurteil lässt Kunden aufatmenRUB-Experte fordert besser gesicherte VerfahrenBisher mussten Bankkunden befürchten, den Schaden selbst tragen zu müssen, wenn sie Opfer von Internetbetrügern geworden waren. Denn wird eine Überweisung online via PIN/TAN-Verfahren getätigt, ging die Bank bisher davon aus, dass der Kunde selbst Urheber ist - oder dass er fahrlässig gehandelt und seine Zugangsdaten jemandem zugänglich gemacht hat, der sie dann missbrauchen konnte. Ein Urteil des Landgerichts Mannheim stellt Bankkunden jetzt besser: Es lässt den so genannten "Anscheinsbeweis" für ein Verschulden des Kunden im klassischen PIN/TAN-Verfahren nicht mehr gelten und verpflichtet damit die Bank zur Entschädigung. "Für die Kunden ist das Urteil günstig, denn sie müssen nicht befürchten, den Schaden aus einer infolge von Phishing-Angriffen gefälschten Überweisung tragen zu müssen", kommentiert Prof. Dr. Georg Borges, Jura-Professor an der Ruhr-Universität Bochum und Vorstandssprecher der "ArbeitsgruppeIdentitätsschutz im Internet" (a-i3) Er sieht in dem Urteil jedoch vor allem einen Appell an die Banken, verbesserte Verfahren mit größerer Sicherheit einzusetzen.