"Gestreckte Abschlussprüfung" in neun Handwerksberufen nunmehr unbefristet gültig

    • Offizieller Beitrag

    Für gegenwärtig rund 90.000 Auszubildende in neun handwerklichen Ausbildungsberufen der Metall-, Elektro- und Kraftfahrzeugtechnik besteht seit Anfang August Gewissheit, dass sie auch künftig ihre Gesellen- beziehungsweise Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen durchführen werden. Nach entsprechenden Vorarbeiten des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat die Bundesregierung die seit 2003 geltenden und zeitlich befristeten Ausbildungsordnungen, die der Erprobung der so genannten "Gestreckten Abschlussprüfung" dienten, nunmehr in Dauerrecht umgewandelt. Wesentlicher Bestandteil "Gestreckter Abschlussprüfungen" ist, dass die Auszubildenden den ersten Teil ihrer Abschlussprüfung bereits vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres absolvieren müssen. Dieser erste Teil kann mit bis zu 40 % in die Gesamtbewertung am Ende der Ausbildungszeit einfließen.

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