Studentenfreibetragsgrenze

  • hallo zusammen,
    ich bin neu hier, habe die Suche bereits ausprobiert aber speziell zu meinem Thema nichts gefunden. Es geht um folgendes:

    - Ich bin Werkstudent;
    - von meiner Vergütung, die über 400€ beträgt, werden ausschließlich 9,5% RV-Anteil abgezogen;
    - um unter den 7.664 € p. a. zu bleiben hieße dies, dass ich pro Monat max. 638 € erwirtschaften darf, allerdings ist es mehr
    - ich zahle keine anderen Abgaben als die RV

    - da ich keine Lohnsteuer zahle, kommt für mich ein Pauschbetrag bzw. eine Vorsorgepauschale in betracht?
    - Welche Möglichkeiten ergeben sich für mich?


    Würde mich über positive Antworten freuen..

    Vielen Dank schonmal..

    Grüße
    Tom

  • Hallo, bei dir geht es doch um die Frage, ob du eine Einkommensteuererklärung abgeben musst solltest oder nicht, oder?

    Erstmal zu deiner Frage, die Werbungskosten-Pauschbeträge und Vorsorgeaufwendunge usw. bekommt jeder, der veranlagt wird (Steuererklärung abgibt).

    Du hast gesagt, dass du keine Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer einbehalten bekommen hast. Dies würde bedeuten, dass du auch keine Steuer rausbekommen würdest.
    Ich nehme mal an du hast sonst keine weiteren Einkünfte, wie z.B. Mieteinnahmen oder höhere Kapitalerträge.

    Wenn du also ledig bist und außer dem Arbeitslohn keine weiteren Einkünfte hast, dann bist du nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Und da du auch keine Lohnsteuer gezahlt hast, würde dir eine Veranlagung auch nichts bringen.

    Ist deine Frage damit beantwortet? oder bist du verheiratet?

  • Also normalerweise wird bei Geringverdienern Rentenversicherung RV und Krankenversicherung KV einbehalten. Aber wenn du noch anders krankenversichert bist, z.B. über deine Eltern oder privat, dann passts. Krankenversichert solltest du halt irgendwo sein!