Hallo ihr Mitstreiter,
nachdem ich REK01 erfolgreich hinter mich gebracht habe, sitze ich nun schon seit geraumer Zeit an REK02.
Einige Fragen sind fertig, aber Nummer 2, 3 und 4 haben es einfach in sich und ich bin bei meinen Antworten sehr unsicher.
Ich schreibe die Fragen mal hier rein und wäre über eure Antworten sehr dankbar!
2. Klaus Raffke gewinnt im Lotto einen größeren Betrag. Er will dieses Geld gewinnbringend anlegen. Für ihn ergeben sich bei der Anlage des Geldes gewisse Probleme und Sie sollen ihm bei der Lösung dieser Probleme helfen.
a.) Welche Wertpapiere schlagen sie vor, wenn Herr Raffke Zinsen erzielen möchte?
b.) Wie kommt Herr Raffke an diese Papiere?
c.) Wie kann Herr Raffke die Papiere sicher und ohne viel Arbeit aufbewahren?
3. Klaus Raffke übergibt an einen Lieferanten aufgrund einer Warenlieferung einen Scheck in Höhe von 4.000 €. Bei Untersuchung der Ware (§ 377 HGB) stellt er fest, dass die Ware magelhaft ist. Raffke ruft deshalb seine Bank an und sperrt den Scheck, d.h. verweigert der Bank die Auszahlung.
Die Kalenderdaten lauten:
Ausstellung des Schecks am 05.07.2002
telef. Sperre des Schecks am 07.07.2002
Einlösung/ Nichteinlösung des Schecks am 12.07.2002
a.) Die Bank löst trotz Sperrung den vorgelegten Scheck ein und belastet das Konto von Raffke mit dem Scheckbetrag. Welche Rechte hat Herr Raffke?
b.) Obgleich die Schecksperre nicht wirksam war, hat die Bank sie beachtet und die Einlösung des Schecks am 12.07.2008 verweigert. Welche Rechte stehen dem Warenlieferanten aus dem Scheck zu?
4. Onkel Petermann, Mitinhaber der Firma "Nordland- Schneeketten KG" kauft für sein Arbeitszimmer einen Schreibtisch, den er mit Wechsel bezahlt.
a.) Handelt es sich um ein Handelsgeschäft?
b.) Ihr Onkel unterschreibt als Bezogener den Wechsel im Büro mit dem Stempel der Firma und seiner Unterschrift.
- Ist der Wechsel gültig?
- Welche Wirkung hat seine Unterschrift?
:(:(:(
Benötige eure Hilfe bei REK02
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Winnie -
12. August 2008 um 21:28 -
Erledigt
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Hmmm kann keiner helfen???
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Hallo
Geb mal ne Antwort zu Aufgabe 3 :
Aufgabe 3
a)
Herr Raffke hat das Recht, dass er auf die Nacherfüllung,d.h. Nachbesserung, der mangelhaften Ware hat. Hier besteht eine Gattungsschuld (§439 BGB). Oder er fordert die Minderung des Kaufpreises (§437 BGB). Er hat auch das Recht auf die Nacherfüllung der Ware, falls dies nicht eintreten sollte, kann er zurücktreten und evtl. Schadensersatz verlangen.b)
Da Herr Raffke die Ware nicht unverzüglich untersucht hat und auch nicht gleich beim Warenlieferant angezeigt hat, sondern zuerst die Bank angerufen hat, um den Scheck zu sperren, gilt nach §377 Absatz 2HGB, als angenommen und ist somit ein Schweigen seitens des Käufers, was in dazu verpflichtet zu bezahlen. Der Warenlieferant hat die Möglichkeit den Betrag der Ware von Herrn Raffke zu verlangen.Grüsse
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Hallo Winnie, konntest Du das was rausbekommen?
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Brauchst du Hilfe bei REK 02?
LG
Simone -
Ja auf jeden Fall! Wenn Du dazu was hast...Wäre klasse, wenn Du mir da was an cage.john@gmx.de senden könntest!!!!
Wäre einfach genial...
Gruß
Markus