• Hallo hätte da eine Frage zu einer Aufgabe bei mir.

    Aufgabe:

    Das Finanzamt schickt am 27. Januar den Einkommensteuerbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung an den Steuerpflichtigen Bern, der am 28. Januar (=Samstag) bei diesem eintrifft. Es handelt sich um kein Schaltjahr, der 1.März ist ein Donnerstag.

    Berechnen Sie bitte die Rechtsbehelfsfrist?

    So da der Bescheid drei Tage nach versandt als zusgestellt zählt, geht die Monatsfrist ab den 30.01 los.
    Nun ist meine Frage ob sie am 28.2 oder 1.03 endet.
    Der Februar bringt mich da voll durch einandern.

    Danke

  • Hey Gast!
    Hast Du eine Frage, die Du gerne beantwortet haben möchtet? Klickt auf den folgenden Link und Du wirst die Antwort finden:

    Hier findest Du die Antworten

    Egal, ob es sich um eine Frage zu einem bestimmten Thema in eurem Studium oder um allgemeine Ratschläge handelt - wir haben die Antworten, die ihr sucht. Also zögert nicht und klickt auf den Link! Wir freuen uns darauf, euch zu helfen.