Kalkulatorische Abschreibung - KOKA02

  • Hallo,
    wer kann mir bei folgender Fragestellung helfen? :confused:

    Sobald ein Anlagegut, z. bsp. eine Maschine, abgeschrieben ist, sollte man die kalkulatorische Abschreibung - zumindest in der bisherigen Höhe - nicht weiterlaufen lassen. Das senkt die Selbstkosten und führt zu einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit.


    Meiner Meinung nach ist diese Aussage weder richtig noch falsch.
    Wie seht ihr das??

    :confused: :confused:

  • Genau, die zukünftigen Selbstkosten würden zwar sinken, aber dafür wären die zurückliegenden Selbstkosten (und damit auch der Verkaufspreis in der Vergangenheit) höher gewesen, vielleicht wären wir damit schon längst Pleite, wenn die Konkurrenz billiger anbieten hätte können.
    Die kalk. Afa berücksichtigt immer die Lebensdauer des Gutes, nimmt lineare Afa vor und geht evt. sogar vom Wiederbeschaffungswert des Anlagegutes aus (sofern sinnvoll vorgegangen wird!!!).
    Gruß Dörte

    :hae:

  • Also meiner Meinung nach, ist die Aussage richtig.

    Normaler Weise sollte man die kalkulatorische Abschreibung in einer Höhe ansetzen so dass, wenn die Maschine das Ende der Nutzungsdauer erreicht hat bzw. die maximale Anzahl an Betriebsstunden erreicht sind, der Wiederbeschaffungswert des Anlagegutes erreicht ist. Wenn das Anlagegut bereits abgeschrieben ist und trotzdem noch weiterläuft, wurde wahrscheinlich die Nutzungsdauer falsch eingeschätzt. Die Nutzungsdauer hätte länger eingeschätzt werden müssen, dann wären die jährlichen Abschreibungsbeträge niedriger ausgefallen und die Wettbewerbsfähigkeit wäre von vornherein besser gewesen. Wenn man jetzt die kalkulatorische Abschreibung nicht weiterlaufen lässt, sinkt das die Selbstkosten und sicherlich könnte man die erzeugten Produkte kostengünstiger anbieten, weil man weniger Kosten hat und der Break-even-Point niedriger liegt. Aber wenn man die Verkaufspreise sinkt und kurze Zeit später eine neue Maschine benötigt und die Selbstkosten wieder steigen, müsste man die Verkaufspreise auch wieder erhöhen.
    Meiner Meinung nach wäre es sinnvoller den kalkulatorische Abschreibungsbetrag, nicht in der bisherigen Höhe weiterlaufen zu lassen, sondern diesen zu korrigieren und den niedrigeren Abschreibungsbetrag anzusetzen und so die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.
    Wenn die Konkurrenz die Produkte günstiger anbietet, sollte man im Allgemeinen alle Kosten betrachten, ob eine Optimierung der Kosten möglich ist oder ein Produkt gegebenenfalls vom Markt genommen werden muss.