Hallo liebe Leute,
heute bearbeite ich mein letztes heft und bin bei folgende Aufgabe hängen geblieben:
Der Hamburger Groß und Außenhändler G mit Sitz in der Hamburger Innenstadt erwirbt Gegenstände von dem Hersteller K in Köln.Ein Teil dieser Ware verkauft G an Unternehmer in Rom.Wegen Eilbedürftigkeit der Vertragserfüllung versendet der Kölner Hersteller die Ware direkt von seinem Werk an den letzten Abnehmer , die Fa in Rom.
Meine Lösung
Die Lieferung Köln-Rom ist Lieferung mit Bewegung.Hersteller in Köln tätigt eine Innergemeinschaftliche Lieferung §3.1 UStG
Ort dieser >Lieferung ist Rom §3Abs.6Satz 1 UStG
Diese Lieferung ist für Unternehmer in Köln steuerbar §1.1UStG und als i g L
§4Nr.1b i.V.m.§6.2.UStG steuerfrei.
Ruhende Lieferung ist Köln -Hamburg.Diese Lieferung ist steuerbar §1.1UStG und steuerpflichtig.
Dazu kommt jetzt Frage :
In welcher Weise hätte das Reihengeschäft diese Aufgabe abgewickelt werden müssen um die USt Konsequenzen für das Hamburger Unternehmer zu vereinfachen?
Meine Lösung:
keine :confused::fragezeichen:
Bin für jede Hilfe dankbar