VWA auf FH?

  • Hallo zusammen, ich habe in knapp 3 Wochen meine schriftlichen Diplomprüfungen an der VWA Freiburg und wollte mich mal erkundigen, ob es irgendwie Möglichkeiten gibt mit dem VWA-Abschluss an einer FH zu studieren bzw in höhere Semester einzusteigen?

    Wäre super, wenn schon jemand mit o.g. Thema Erfahrungen gesammelt hat...

    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von pommy81 (27. Juli 2008 um 23:09)

  • Hey Gast!
    Hast Du eine Frage, die Du gerne beantwortet haben möchtet? Klickt auf den folgenden Link und Du wirst die Antwort finden:

    Hier findest Du die Antworten

    Egal, ob es sich um eine Frage zu einem bestimmten Thema in eurem Studium oder um allgemeine Ratschläge handelt - wir haben die Antworten, die ihr sucht. Also zögert nicht und klickt auf den Link! Wir freuen uns darauf, euch zu helfen.

  • Ok, die Sache mit dem Ansehen von Abschlüssen kann jeder durchaus anders sehen. Trotzdem würde ich mich hier nicht verrückt machen lassen. Auch FH-Absvolventen werden im Berufsleben nicht selten diskrimminiert. Nur sind eben da die Argumente andere.

    Aber wenn ich mir vorstelle, Du legst also Deine Bewerbungsmappe vor mit dem VWA-Diplom und einem FH-Diplom darin - glaubst Du nicht, das mutet sich beim Entscheidungsträger komisch an?

    Nachtrag:
    Ich will niemandem ein FH-Studium abspenstig machen. Aber auf Deinen Fall bezogen frage ich Dich: Willst Du nach dem intensiven 3-jährigen VWA-Studium tatsächlich das Gleiche nochmal an der FH hören?

    2 Mal editiert, zuletzt von Donald (28. Mai 2009 um 10:27)

  • Nein, ich habe ja auf keinen Fall vor genau den gleichen Stoff nochmal 3 Jahre lang mit anzuhören, deshalb frage ich ja auch, ob es möglich ist mit dem VWA-Abschluss in evtl. das 4. oder 5. Semester gleich einzusteigen um dann an der FH meinen Abschluss zu machen. Gibt es da eine Möglichkeit?

  • Im Vorfeld meiner Entscheidung, eine grundlegende betriebswirtschaftliche Ausbildung zu durchlaufen, habe ich, wie Du es tust, den Markt sondiert und anhand der gewonnenen Daten versucht, für mich die Möglichkeiten zu bewerten.

    Unter anderem habe ich den staatlich geprüften Betriebswirt und auch den B. A in das Betrachtungsfeld einbezogen. Ein B. A. ist vor allem interessant, wenn man später einen fachfremden Master draufsatteln will.

    Der SGB wird von Fernschulen stark beworben. Er wird aber auch in Präsenzform angeboten. Ob einzelne Hochschulen noch FH-Studiengänge anbieten, müsstest Du selbst in Erfahrung bringen. Die meisten Hochschulen haben sicherlich auf den B. A. umgestellt.

    Was die Anrechnung von Leistungen auf den B. A. betrifft, bekam ich allerdings die Auskunft einer Hochschule (das war die AKAD, Stand Ende -08-), dass eine Anrechnung (und auch nicht von den Teilen aus dem Studienschwerpunkt des SGB) von Stoffinhalten nicht möglich sei. Der Grund liege, so AKAD, nicht in der Anerkennung oder Nichtanerkennung des SGB, sondern hochschulrechtliche Normen würden bestimmen, dass das Studium zum B. A. vollständig durchlaufen werden müsse. Die Normen seien hierbei eindeutig und ließen der Hochschule auch keinen Ermessensspielraum bei der Entscheidung im Einzelfall. Der B. A. stelle ein grundlegendes wirtschaftswissenschaftliches Studium dar, das sich vorrangig an Interessenten mit FHR/HR richte, und diesen Personen ein grundlegendes Studium zukommen müsse. Die Bachelor-Prüfung erstrecke sich auf die Dauer des gesamten Studiums. Eine Anrechnung dieser Inhalte, und eine de facto Verkürzung der Studienzeit, sei prinzipiell nicht möglich.

    Meiner Meinung nach wirst Du eine Anrechnung Deiner VWA-Leistungen nicht erreichen können. Weniger aus Gründen der „Anerkennung“ (was auch immer darunter verstanden werden kann), und auch nicht aus Gründen der Vergleichbarkeit, sondern vielmehr deshalb, weil für Deinen VWA-Studiengang in den Normierungen des B. A. keine Ausnahmevorschrift enthalten ist. Darum kannst Du Dir bezüglich der Anrechnung keine allzu großen Hoffnungen machen.

    Frage doch einfach mal bei Deiner VWA nach und stelle das Ergebnis Deiner Nachforschungen hier ein.