Rek09a

  • hallo an alle

    ich sitze hier an der einsendeaufgabe für REK 09A und komme bei der Aufgabe 2 nicht weiter. diese lautet:
    erklären sie wann man von einer Rechtsgemeinschaft spricht (keine Gemeinschaft bürgerlichen Rechts!).
    mein Ansatz:
    man spricht davon wenn das Handeln der Gemeinschaft sich auf eine rechtliche Grundlage stützt. diese wiederum hinreichend bestimmt wird und vorhersehbar ist.

    ist dieser Ansatz soweit richtig?
    allerdings wüsste ich gern welche Paragraphen hier zum tragen kommen?

    bitte um Hilfe!!:(

  • Hi Luluk und andere, die mit dieser Aufgabe Probleme haben:

    Ich war sofrech und hab den Satz unter dem Stichpunkt "Verein" auf der Seite 32 des Lernhefts als Definition abgeschrieben. Falls jemand vor lauter Buchstaben aber die Wörtzer nicht mehr sieht - der Vollständigkeit halber:

    "Der Verein ist eine auf Dauer eingerichtete Verbindung einer großen Anzahl von Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes, die nach ihrer Satzung körperschaftlich organisiert ist, einen Gesamtnamen führt und auf einem wechselnden Mitgliederbestand angelegt ist."

    Ich könnte hingegen ganz dringend Hilfe bei der 3 Aufgabe gebrauchen:

    "Aus welchen Gründen/Motiven gründet man eine Personengesellschaft?"

    Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, warum man angesichts der ganzen Nachteile überhaupt eine Personengesellschaft gründen sollte... Leuchtet mir einfach nicht ein.

  • Ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
    günstige Gründung, Flexibilität in der Gestaltung der Geschäftsführung und Gewinn- und Verlustbeteiligung, wegen Vollhaftung gute Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung, geringere Kosten Buchhaltung/Jahresabschluss, keine Gültigkeit des Mitbestimmungsgesetzes, durch Engangement Gesellschafter mehr Know-How, oft steuerlich günstiger (u. a. wegen Möglichkeit der Verlustverrechnung), Nachfolgeregelungen können getroffen werden