Hallo habe hier einge Sachverhalte mit Lösungen die ich aber nicht ganz nach vollziehen kann.
Hier der Sachverhalt: Steuerberater S, Hannover, berät Unternehmer U aus Niederlande in Angelegenheiten des deutschen Steuerrechts sowohl für dessen Hauptbetrieb in Venlo (Honorar 5000 netto) als auch für dessen Filialbetrieb in Hannover (Honorar 18000netto) . --> in meiner Lösung steht nun das der umsatz mit 5000 nicht steuerbar ist und der umsatz mit 18000 steuerpflichtig ist. ich verstehe nicht so ganz warum der erste umsatz nicht steuerbar ist, hat es damit zu tun, dass der Unternehmer nicht im Inland ist???
hoffe ihr könnt mir helfen, danke..
nicht steuerbare Umsätze!
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Krine -
29. Juni 2008 um 17:16 -
Erledigt
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Hallo Krine,
schau mal im §3a(3)S.1 i.V.m. (4)Nr. 3 UStG
Das sind sogenannte "Katalogberufe". Die werden anders behandelt. Somit liegt der Ort im Ausland und die Leistung ist nicht steuerbar. -
achsooo, jetzt verstehe ich! vielen dank