Hallo,
kann der Altaktionär davon ausgehen, dass er mindestens den rechnerischen Wert des Bezugsrechts realisieren kann, wenn er sich nicht an der Kapitalerhöhung beteiligen will? Wenn ja, warum?
würde mich über ne Antwort freuen:D
bezugsrecht
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kiska2910 -
20. Juni 2008 um 20:57 -
Erledigt
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Bezugsrechte können veräußert werden!