Hallo,
wie schon der Titel besagt, verstehe ich den Unterschied zw. Rückstellungen und dem Höchstwertprinzip nicht. Kann mir evtl. jmd. diesen Unterschied erläutern? Danke!!!
Malte
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Rückstellungen sind doch "unverbindliche" Verbindlichkeiten, zb. für Pensionen, Steuern etc., die zum 31.12. für bereits erhaltene Leistungen zu bilden sind. Diese sollten möglichst "genau" erfasst werden.
Bei den "verbindlichen" Verbindlichkeiten, die bereits bestehen, zb. Schulden in Fremdwährung ist das Höchstwertprinzip/Vorsichtsprinzip anzusetzen. Dh. nicht realisierte Verluste müssen schon im alten Jahr in der G+V erfaßt werden.
Gruß Dörte
Rückstellungen:
Aufwendungen deren exakte Höhe und Fälligkeit nicht eindeutig planbar sind!
Höchstwertprinzip: Schulden sind mit dem ursprünglichen Rückzahlungsbetrag oder zwingend mit dem höheren Verkehrswert anzusetzen! (Bsp: Kursschwankungen bei Auslandsdevisen!)
aber lt. StR: §6 Abs 3 EstG:
Ansatz des höheren Teilwerts nur bei dauernder Werterhöhung!!!!
Gruß
subliner